Das Gründungsjahr eines Martinsklosters (später Priorat St. Martin) liegt im Dunkel der Geschichte. Es erscheint als „Magavero“ in den Urkunden Kaiser Ludwigs des Frommen, die der Bischof von Autun 843 dem westfränkischen König Karl dem Kahlen zur Bestätigung vorlegt (Regesta Imperii I,2,1,366). In einer auf 973–974 datierbaren Urkunde gewährt Papst Benedikt VI. dem Abt von „Magabrensis“ ein Privileg (Reg.Imp.II,5,510). Es soll um 994 dem Kloster Cluny angeschlossen oder unterstellt worden sein. Das beweist die Nennung des Klosters in einer Besitzbestätigungsurkunde Papst Gregors V. für Abt Odilo von Cluny (Reg.Imp.II,5,826).