Manfred SeebodeManfred Seebode (* 15. September 1938 in Berlin; † 29. Oktober 2011 in Leipzig) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor für Strafrecht. LebenManfred Seebode wuchs im Rheinland bei seinen Großeltern in der Nähe von Düsseldorf auf und erwarb dort das Abitur. Er studierte Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. 1963 legte er in Würzburg die erste juristische Staatsprüfung („Referendarexamen“) und 1968 in München die zweite juristische Staatsprüfung („Assessorexamen“) ab. Ebenfalls 1968 wurde er an der Universität Würzburg mit der Arbeit „Das Verbrechen der Rechtsbeugung“ promoviert. Er war überwiegend als Wissenschaftler und nur gelegentlich als Strafverteidiger tätig. Die Kontakte zu Angeklagten arbeitete er auf und publizierte sie unter dem Titel „Mitteilungen einer Untersuchungsgefangenen“. Nach Lehrstuhlvertretungen am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität in Gießen 1972 und 1974 folgte Seebode 1976 dem Ruf der Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen, auf eine unbefristete C3-Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Kriminalpolitik.[1] 1984 habilitierte er sich bei Günter Spendel an der Universität Würzburg mit der Schrift „Der Vollzug der Untersuchungshaft“. 1993 wurde er zum ordentlichen Professor an die Universität Leipzig berufen und war bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2003 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafvollzugsrecht und Kriminologie.[2] SchriftenAls Autor
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