Mallorca-PoliceIn Deutschland wird mit der Mallorca-Police oder Mallorca-Klausel (eigentlich Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge[1]) eine Leistung einer Kfz-Haftpflichtversicherung, Privat-Haftpflichtversicherung oder Schutzbriefversicherung bezeichnet. Sie erweitert die Deckungssumme einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die für einen Leihwagen im Ausland geschlossen wurde, zum Beispiel auf die Mindestdeckung in Deutschland oder auf die der eigenen Kfz-Haftpflicht im Inland (Subsidiärdeckung).[1] Die Mallorca-Police wurde ursprünglich geschaffen, da zum Zeitpunkt seiner Einführung einige südeuropäische Länder sehr niedrige Deckungssummen hatten. So betrug im namensgebenden Spanien die Mindestdeckungssumme im Jahr 2004 lediglich 300.000 € für Personenschäden und 100.000 € für Sachschäden, in Italien 1,5 Mrd. Lire pro Unfall (umgerechnet 774.285 €).[2] Zwar wurden die Mindestdeckungssummen in den genannten Ländern inzwischen angehoben, sie liegen aber in vielen europäischen Ländern immer noch unter den deutschen Mindestdeckungssummen.[1] Nur in Ausnahmefällen, etwa zwischen deutschen Fahrern (bzw. in Deutschland ansässigen Personen), wird das deutsche Schadensrecht mit den darin geregelten Mindestdeckungssummen angewendet.[3] Das als Mallorca-Police bezeichnete Produkt gilt üblicherweise nur in der EU, manche Kfz-Haftpflichtversicherer gewähren sie auch für die Türkei oder andere Teilnehmerstaaten der Grünen Versicherungskarte wie Marokko oder Tunesien. Mit weltweiter Gültigkeit heißt es Traveller-Police.[1] Andere LänderEin ähnliches Konzept kennen andere Länder, so können bei Schweizer Motorfahrzeughaftpflichtversicherungen oder durch andere Anbieter entsprechende Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Siehe auchWeblinks
Einzelnachweise
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