LuftdichtheitDie Luftdichtheit von Gebäuden wird mit einem Differenzdrucktest (Blower-Door-Test) bestimmt. Durch einen in eine Gebäudehülle (meist Tür oder Fenster) eingelassenen Ventilator wird innerhalb des Gebäudes ein konstanter Überdruck und Unterdruck von (zum Beispiel) 50 Pascal erzeugt und gehalten. Die durch Gebäudeundichtigkeiten ausströmende Luftmenge muss durch den Ventilator in das Gebäude hereingedrückt werden und wird gemessen. Der sogenannte n50-Wert (Einheit: 1/h) gibt an, wie oft das Innenraumvolumen pro Stunde umgesetzt wird. Richtwerte für den n50-Wert sind seit November 1996 in den Teil 7 der DIN 4108 aufgenommen worden. Die seit 2002 geltenden Energieeinsparverordnungen enthalten ebenfalls Grenzwerte. Die Messung erfolgt nach DIN 13829. Die Häufigkeit und der Umfang von Feuchteschäden bei „leichten“ Bauweisen rechtfertigen den Aufwand für den „Blower-Door-Test“, der zweckmäßig nach dem Aufbringen des Innenputzes, aber vor der Verkleidung derjenigen Flächen durchgeführt werden sollte, die lediglich in Trockenbauweise beplankt werden, damit eventuelle Undichtigkeiten der Dampfbremsfolien zuvor noch behoben werden können.[1] Die bauphysikalische Bedeutung der luftdichten GebäudehülleBei Niedrigenergie- und Passivhäusern mit kontrollierter Wohnraumlüftung soll durch die Überprüfung der Leckrate jeglicher unkontrollierter Luftaustausch verhindert werden, um den Lüftungswärmeverlust zu minimieren. Tritt ein Luftstrom durch Hohlräume oder streift Dämmstoffe im Wand- und Deckenaufbau, so kann eine Durchfeuchtung durch Kondensatbildung auftreten. Auch dies wird durch die Ausführung und Prüfung der luftdichten Gebäudehülle verhindert. Sofern der in Aufenthaltsräumen entstehende Wasserdampf nicht durch Lüften oder durch Undichtigkeiten der Gebäudehülle nach außen abgeführt wird, verbleibt er in der Raumluft, bis er entweder an der kältesten Stelle der Wand (Kältebrücke) kondensiert oder in die Außenwand diffundiert (in der er bei ungünstigen Verlauf des Wasserdampfdiffusionswiderstands ebenfalls kondensieren kann). ProblemstellenUnachtsamkeiten bei der Installation von Dampfbremsen führen typischerweise bei Rohr- oder Kabeldurchführungen, bei Anschlüssen an Wände, Decken, Fenster und Türen sowie bei verwinkelten Stellen beim Dachgeschoßausbau zu Fehlstellen, die nach der Beplankung der Wand nicht mehr zu bemerken sind. Die inneren Hohlräume von Trockenbaukonstruktionen hingegen bieten Luftströmen kaum Widerstand, wenn im inneren Wandabschluss Undichtigkeiten auftreten. Bereits die winddichte Ausführung von Dosen für die Elektroinstallation in der Wandbeplankung erfordert besondere Maßnahmen. Durchnässte Mineralwolle ist kaum in der Lage, Feuchtigkeit wieder abzuführen. Natürliche Dämmstoffe verteilen die Feuchtigkeit besser, doch sind leichte, flexible Dämmmaterialien meist generell nicht in der Lage, größere Feuchtigkeitsmengen abzuführen, da zu wenig durchgehende Kapillaren vorhanden sind. Dies kann zum Teil durch die Beplankung der Wände mit Holzfaser- oder Lehmbauplatten kompensiert werden, welche Feuchtigkeit besser absorbieren, verteilen und verdunsten lassen als OSB- oder Gipskartonplatten. Das Thema Luftdichtheit aus juristischer SichtAm 1. Februar 2002 ist in Deutschland die so genannte Energiesparverordnung in Kraft getreten, welche die bis dahin geltende Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnung außer Kraft setzte. Wichtige Bestandteile dieser neuen Verordnung sind die Punkte:
Bei einem Innendruck, der 50 Pa über dem Außendruck liegt, muss es mindestens 20 min dauern (n50 < 3/h), bis durch die Fehlstellen im Gebäude ein kompletter Luftwechsel stattgefunden hat [bei Lüftungsanlagen mindestens 40 min (n50 < 1,5/h)].[1]
Weblinks und Quellen
Einzelnachweise
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