Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines aufgelassenen Steinbruches. Das Naturdenkmal umfasst das seit langer Zeit aufgelassene Steinbruchgelände mit seinen übererdeten Abbauwänden und kleinen Halden. Das Gebiet befindet sich in einem fortgeschrittenen Regenerationsstadium zurück zum orchideenreichen Kalkbuchenwald.[4]
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines aufgelassenen Steinbruches. Das Naturdenkmal umfasst den aufgelassenen Steinbruch mit der ostexponierten Felswand (Oberer Plattenkalk) und der teils vernässten Steinbruchsohle.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines aufgelassenen Steinbruches. Das Naturdenkmal umfasst den aufgelassenen Steinbruch mit Felswänden und der als Weide genutzten Steinbruchsohle.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines aufgelassenen Steinbruches. Das Naturdenkmal umfasst den aufgelassenen Steinbruch mit der ostexponierten Felswand (Oberer Plattenkalk) und der teils vernässten Steinbruchsohle.[5]
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung zweier sehr markanter, alter und skurril in der Aue des Eifgenbaches verwurzelter, das Landschaftsbild prägender, Eiben.
BU_2.3-05
Steinbruch Bökershammer
im Eifgenbachtal bei Bökershammer
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Pflege von gefährdeten Lebensräumen eines ehemaligen Steinbruchs und Geländeaufschlusses.
BU_2.3-06
2 ehemalige Niederwaldbuchen
Nordwestlich Bökershammer
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung zweier markanter, alter, ehemaliger Niederwaldbuchen.
Kürten
Die Naturdenkmale im Außenbereich von Kürten sind im Landschaftsplan „Kürten“ im Satzungsbeschluss Juni 2012 festgelegt.[3]
Die Schutzausweisung erfolgt insbesondere aufgrund des Erscheinungsbildes des hohen Alters und der landschaftsästhetischen Bedeutung sowie als dendrologische Rarität.
Die Schutzausweisung erfolgt insbesondere zum Erhalt und Pflege gefährdeter Pflanzenarten, Pflanzengesellschaften und Biotoptypen (ua. Nasswiese, Quelle, Quellflur).
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Pflege von gefährdeten Lebensräumen zu einem Geländeaufschluss mit Schluchtwaldcharakter. Das Naturdenkmal umfasst Felswände mit einem naturnahen Schluchtwald und ist Lebensraum von gefährdeten Farnarten.[7]
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung einer markanten Stieleiche im Talhang des Kochsfelder Baches Die Stieleiche befindet sich im Naturschutzgebiet N 2.1-6 Scherfbachtal.
Die Schutzausweisung der Lindenallee erfolgt aufgrund ihrer besonderen Ausprägung in einen kulturhistorischen Landschaftsraum, ihrer herausragenden Schönheit und Landschaftsbildfunktion. Das Naturdenkmal besteht aus einer straßenbegleitenden Allee mit 109 Bäumen beidseitig eines ca. 970 m langen Straßenabschnittes der L 146.
Die Schutzausweisung erfolgt insbesondere aufgrund des Erscheinungsbildes, des hohen Alters und der landschaftsästhetischen Bedeutung. Einzelbaum in Straßenböschung, Alter: ca. 100-jährig.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines aufgelassenen Steinbruchs. Das Geotop ist im Geotopkataster unter dem Objekt GK 4909-008 Ehemaliger Steinbruch an der Dürscheiderhütte, südl. Dürscheid erfasst.[9]
Leichlingen
Die Naturdenkmale im Außenbereich von Leichlingen sind im Landschaftsplan „Burscheid und Leichlingen“ im Satzungsbeschluss April 2014 festgelegt.[3]
Das Naturdenkmal wird zur Erhaltung der stark reliefierten Kieshügel mit Birken-Eichenwald-Vegetation und offenen, weitgehend vegetationsfreien Sand- und Kiesabbruchkanten, geschützt. Wertvoll insbesondere für erdgrabende Insekten im Bereich der Steilwände sowie für sandliebende Insekten und Spinnen. Ehemaliger Sand-Kiesabbau mit vegetationslosen Sand-Steilwänden und reliefreichem Waldbereich. Das Gebiet stellt ein wertvolles geowissenschaftliches Objekt dar.
Das Naturdenkmal wird zur Erhaltung der reliefierten Kieshügel und der ehemaligen Sand- und Kiesabbaufläche geschützt. Ehemaliger Sand-Kiesabbau mit vegetationslosen Sand-Steilwänden und reliefreichem Waldbereich. Das Gebiet stellt ein wertvolles geowissenschaftliches Objekt dar.
Das Naturdenkmal wird zur Erhaltung eines gebietstypischen Sandhügels der Heideterrasse, insbesondere zum Schutz und zur Erhaltung von TroEhemalige Abgrabung der Leichlinger Sandberge, insbesondere mit einer 5 m hohen, südexponierten Abgrabungswand, Trockenmagerstandorten und Altholz, geschützt. Schutzobjekt ist gleichfalls die hohe strukturelle Vielfalt, wertvoll insbesondere für Hecken- und Gebüschbrüter.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Pflege von gefährdeten Lebensräumen eines ehemaligen Steinbruchs und Geländeaufschlusses. Der Steinbruch ist im Geotopkataster enthalten: GK-4908-003. Der kleine aufgelassene Steinbruch am Zufahrtsweg zur Freizeitanlage „Märchenwald“ weist eine interessante Tonschiefer-Sandstein-Wechsellagerung auf und stellt ein Sonderbiotop dar.
Die Schutzausweisung erfolgt vorrangig zur Erhaltung des Landschaftsbild prägenden Baumbestandes sowie aufgrund der besonderen Ausprägung in einen kulturhistorischen Landschaftsraum, der herausragenden Schönheit und Landschaftsbildfunktion.
Die Schutzausweisung erfolgt vorrangig zur Erhaltung des Landschaftsbild prägenden Baumbestandes sowie aufgrund der besonderen Ausprägung in einen kulturhistorischen Landschaftsraum, der herausragenden Schönheit und Landschaftsbildfunktion.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung einer landschaftsbildprägenden, in diesem Naturraum selten erhaltenen, ein- bis mehrreihigen und Gehölzstruktur aus mittlerem bis starkem Baumholz als bereicherndes Strukturelement. Die Schutzausweisung bezieht sich auf den Hohlweg mit den zugehörigen Vegetationsstrukturen und abiotischen Strukturelementen.
Die Schutzausweisung erfolgt aufgrund der besonderen Ausprägung in einen kulturhistorischen Landschaftsraum, der herausragenden Schönheit und Landschaftsbildfunktion. Die Schutzausweisung bezieht sich auf die Geländeerhebung und die darauf sowie direkt angrenzend stehenden Baumbestände sowie die südlich angrenzende Stieleichen-Baumreihe.
Die Schutzausweisung erfolgt insbesondere aufgrund des Erscheinungsbildes, des hohen Alters und der landschaftsästhetischen Bedeutung. Die Gewinnung von Palmzweigen war der ursprüngliche Grund für die Anpflanzung der beiden Buchsbäume und hat sie in ihrer Gestalt geprägt. Schädigungen der beiden Bäume sind aufgrund dieser Nutzung nicht zu erwarten.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung einer sehr alten, besonders markanten Stieleiche. Der Stammumfang beträgt 6,3 Meter bei einer Baumhöhe von 25-28 Meter.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines aufgelassenen Steinbruches. Das Naturdenkmal umfasst den aufgelassenen Steinbruch mit offenen, südexponierten Felswänden. Die zum Lombachtal angrenzende Blockhalde ist in das Naturschutzgebiet „Lombachtal“ einbezogen worden.
↑Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich der Bebauungspläne im Rheinisch-Bergischen Kreis vom 13.12.2007