In der Liste der Kulturdenkmale in Binzen sind die Bau- und Kunstdenkmale der Gemeinde Binzen und ihrer Teilorte verzeichnet. Sie leitet sich aus der Liste des Landesamts für Denkmalpflege Baden-Württemberg, dem „Verzeichnis der unbeweglichen Bau- und Kunstdenkmale und der zu prüfenden Objekte“[1] ab. Diese Liste wurde 2005 erstellt. Die Teilliste für den Landkreis Lörrach hat den Stand vom September 2009 und verzeichnet 56 unbewegliche Bau- und Kunstdenkmäler.
Bild: Zeigt ein ausgewähltes Bild aus Commons, „Weitere Bilder“ verweist auf die Bilder im Medienarchiv Wikimedia Commons.
Bezeichnung: Nennt den Namen, die Bezeichnung oder die Art des Kulturdenkmals.
Lage: Straßenname und Hausnummer oder Flurstücknummer des Kulturdenkmals, gegebenenfalls auch den Ortsteil. Die Grundsortierung der Liste erfolgt nach dieser Adresse. Der Link (Karte) führt zu verschiedenen Kartendiensten mit der Position des Kulturdenkmals. Fehlt dieser Link, wurden die Koordinaten noch nicht eingetragen. Sind diese bekannt, können sie über ein Tool mit einer Kartenansicht einfach nachgetragen werden. In dieser Kartenansicht sind Kulturdenkmale ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können durch Verschieben auf die richtige Position in der Karte mit Koordinaten versehen werden. Kulturdenkmale ohne Bild sind an einem blauen bzw. roten Marker erkennbar.
Datierung: Baubeginn, Fertigstellung, Datum der Erstnennung oder grobe zeitliche Einordnung entsprechend des Eintrags in der zuständigen Denkmaldatenbank (Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg).
Beschreibung: Kurzcharakteristik des Kulturdenkmals.
Wohnhaus und Scheune, Kellereingangsbogen mit der Datierung 1642, dreiteiliges gekehltes Gruppenfenster, rückwärtiger Schopfanbau mit Zierfachwerk, Scheune frühes 19. Jahrhundert mit Satteldach und Rundbogenöffnungen, geschwungene Büge, liegende Okuli Geschützt nach § 28 DSchG
Einzeldenkmal, mit querrechteckigem, an den Kanten abgerundetem Trog und quadratischem Stock mit Pyramidenbekrönung, am Trog datiert 1837 Geschützt nach § 2 DSchG
mit Kirchhof und Kirchhofmauer, historische Wandfester und beweglicher Ausstattung; Saalbau mit quadratischem Chorturm, 1822–1824 nach Plänen von Friedrich Weinbrenner mit Ausnahme des Turmes neu erbaut. Geschützt nach § 28 DSchG
mit Grünfläche und Einfriedungsmauer, Pfarrhaus zweigeschossig mit Halbwalmdach, erbaut nach Plänen von Pfarrer Ch. Dietrich Bohm Geschützt nach § 28 DSchG
Einzeldenkmal, dreigeschossiger, mächtiger Baukörper mit Satteldach, Tür- und Fensteröffnungen teilweise gekehlt, bzw. abgefast Geschützt nach § 28 DSchG
Brunnen
Im Winkel
19. Jahrhundert
Einzeldenkmal, aus Kalksandstein mit querrechteckigem Trog; am Trog datiert 1831 Geschützt nach § 28 DSchG
Einzeldenkmal, aus Jurakalk; Rechtecktrog mit abgeschrägten Kanten Geschützt nach § 2 DSchG
Anlagen der Westbefestigung
Westwall
1937
Einzeldenkmal, Militärische Befestigungsanlagen des Westwalls und der Luftverteidigungszone West Geschützt nach § 2 DSchG
Zu prüfende Objekte
Bei folgenden Objekten kann die Denkmaleigenschaft erst nach einer eingehenderen Prüfung endgültig festgestellt oder ausgeschlossen werden. Diese Prüfung erfolgt, wenn am Objekt Veränderungen geplant sind.
Flur- oder Kleindenkmale sind, soweit bekannt, bei den einzelnen Teilgemeinden aufgeführt. Ihre systematische Begehung und Dokumentation ist im Rahmen der Ersterfassung nicht möglich und bleibt einem gesonderten Arbeitsschritt vorbehalten. Zur Gattung der Flur- und Kleindenkmale können u. a. beispielsweise Wegekreuze, Bildstöcke, Wegweiser, Ettertafeln oder Gemarkungsgrenzsteine gehören.
↑Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg – Verzeichnis der unbeweglichen Bau- und Kunstdenkmale und der zu prüfenden Objekte; Regierungsbezirk Freiburg, Landkreis Lörrach, Binzen