Die Stadt Gera hat seit Mitte des 19. Jahrhunderts Ehrenbürger ernannt. Dabei handelte es sich zunächst um reine Persönlichkeitsrechte, die mit dem Tod der geehrten Person erloschen.
Auf Beschluss der Stadt Gera vom 30. Oktober 1946 wurden die von 1933 bis 1945 verliehenen Ehrenbürgerschaften gestrichen. Am 30. Oktober 1957 beschloss die Stadtverordnetenversammlung eine Neuregelung des Ehrenbürgerrechts, die rückwirkend vom 7. Oktober 1949 an (dem Gründungstag der DDR) gültig war. Nach dieser Regelung, die nun keinen Hinweis mehr auf ein Erlöschen der Ehrenbürgerwürde nach dem Tod enthält, hat die Stadt Gera bisher elf Personen zu Ehrenbürgern ernannt. Heike Drechsler war 2005 die erste Frau, der dieses Ehrenbürgerrecht verliehen wurde.