Liste der Bodendenkmäler in Reit im Winkl

Wappen von Reit im Winkl
Wappen von Reit im Winkl

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Reit im Winkl zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler der Gemeinde Reit im Winkl

Bodendenkmäler in der Gemarkung Reit im Winkl

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Reit im Winkl
(Standort)
Körpergräber vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-8340-0002[1] BW


Reit im Winkl
(Standort)
Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Katholischen Pfarrkirche St. Pankratius in Reit im Winkl und ihrer Vorgängerbauten. Siehe auch: Spätmittelalter, Frühe Neuzeit D-1-8340-0003[2] [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:47.67811,12.47034!/D:Reit im Winkl, Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Katholischen Pfarrkirche St. Pankratius in Reit im Winkl und ihrer Vorgängerbauten. Siehe auch: Spätmittelalter, Frühe Neuzeit, Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Katholischen Pfarrkirche St. Pankratius!/|BW]]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Reit im Winkl – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. BLfD Denkmaldatenbank D-1-8340-0002. In: geoportal.bayern.de. BayLfD, abgerufen am 26. Juli 2021.
  2. BLfD Denkmaldatenbank D-1-8340-0003. In: geoportal.bayern.de. BayLfD, abgerufen am 26. Juli 2021.