Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Geltendorf zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.
[Anm. 1]
Bodendenkmäler in Geltendorf
Lage
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Objekt
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Akten-Nr.
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Bild
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(Standort)
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Villa rustica der römischen Kaiserzeit.
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D-1-7831-0005
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BW
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(Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
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Körpergräber des frühen Mittelalters.
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D-1-7831-0017
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(Standort)
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Grabhügel mit Bestattungen der Hallstattzeit.
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D-1-7831-0021
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BW
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(Standort)
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Ringwall des frühen Mittelalters (Bockberg).
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D-1-7831-0022
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BW
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(Standort)
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Burgstall des hohen oder späten Mittelalters (Purzelberg).
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D-1-7831-0023
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BW
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(Standort)
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Feuchtbodensiedlung des Jungneolithikums (Altheimer Kultur).
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D-1-7831-0058
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BW
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(Standort)
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Siedlung des frühen Mittelalters.
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D-1-7831-0085
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BW
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Schloßstraße 8 (Standort)
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Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich von Schloss Kaltenberg und seiner Vorgängerbauten.
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D-1-7831-0117
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weitere Bilder
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Kirchplatz 8; Kirchsteig 3 (Standort)
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Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Walleshausen und ihres Vorgängerbaus.
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D-1-7831-0119
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weitere Bilder
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Sankt-Pankratius-Weg 2 (Standort)
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Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Pankratius in Wabern an der Paar und ihres Vorgängerbaus mit aufgelassenem Friedhof.
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D-1-7831-0121
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(Standort)
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Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Kapelle St. Nikolaus in Jedelstetten.
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D-1-7831-0140
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weitere Bilder
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(Standort)
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Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Kapelle St. Petrus in Unfriedshausen mit aufgelassenem Friedhof.
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D-1-7831-0142
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(Standort)
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Abgegangenes Hofmarkschloss des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit (Schloss Wabern).
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D-1-7831-0143
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BW
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(Standort)
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Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
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D-1-7832-0055
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BW
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(Standort)
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Straße der römischen Kaiserzeit (Teilstück der Trasse Augsburg–Brenner).
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D-1-7832-0083
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BW
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(Standort)
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Verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
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D-1-7832-0084
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BW
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Sankt-Nikolaus-Ring 4 a (Standort)
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Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Nikolaus in Hausen.
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D-1-7832-0230
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weitere Bilder
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Kirchstraße 2 (Standort)
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Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Nebenkirche St. Stephan in Geltendorf und ihrer Vorgängerbauten.
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D-1-7832-0232
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(Standort)
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Untertägige frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Pestkapelle bei Geltendorf.
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D-1-7832-0302
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(Standort)
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Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Kapelle St. Jakobus in Petzenhofen und ihres Vorgängerbaus.
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D-1-7832-0303
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Siehe auch
Literatur
- Karl Gattinger, Grietje Suhr: Landsberg am Lech, Stadt und Landkreis (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band I.14). Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 2014, ISBN 978-3-7917-2449-2, S. 255–258.
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Weblinks