Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der schwäbischen Stadt Buchloe zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.
[Anm. 1]
Bodendenkmäler in Buchloe
Lage
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Objekt
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Akten-Nr.
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Bild
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(Standort)
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Verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
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D-7-7930-0023
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BW
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(Standort)
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Burgstall des hohen und späten Mittelalters.
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D-7-7930-0024
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BW
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(Standort)
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Mittelalterliche Stadtbefestigung von Buchloe.
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D-7-7930-0025
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BW
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(Standort)
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Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung, Körpergräber des frühen Mittelalters.
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D-7-7930-0029
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BW
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(Standort)
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Burgstall des Mittelalters.
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D-7-7930-0030
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BW
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(Standort)
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Siedlung der römischen Kaiserzeit und Körpergräber des frühen Mittelalters.
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D-7-7930-0031
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(Standort)
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Siedlung der römischen Kaiserzeit und der frühen Neuzeit.
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D-7-7930-0049
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BW
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(Standort)
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Körpergräber des frühen Mittelalters.
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D-7-7930-0052
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BW
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(Standort)
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Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Georg
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D-7-7930-0053
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BW
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(Standort)
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Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Altstadt von Buchloe.
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D-7-7930-0073
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BW
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(Standort)
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Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Stadtpfarrkirche
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D-7-7930-0074
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BW
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(Standort)
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Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der ehem. Pfarrkirche St. Stephan
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D-7-7930-0075
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BW
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(Standort)
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Grabenwerk vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeitstellung.
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D-7-7930-0077
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BW
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(Standort)
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Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Filialkirche St. Andreas
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D-7-7930-0079
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BW
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(Standort)
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Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Alban
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D-7-7930-0081
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BW
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Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Weblinks