jetzt zum Teil Pfarrhaus, Ost-, West- und Teil des Nordflügels der urspr. Vierflügelanlage, dreigeschossige Satteldachbauten, mit Resten des Kreuzgangs, von Valerian Brenner und Jakob Albrecht, 1699–1713; mit Ausstattung; Ökonomiegebäude, langgestreckte Flügelbauten, bez. mit 1766; ehemaliges Gesindehaus, zweigeschossiger Satteldachbau mit profiliertem Traufgesims und Putzgliederung, 1713; ehemaliges Brauhaus, dreigeschossiger Satteldachbau mit Schneckenvolutengiebel, 1. Viertel 18. Jahrhundert; Klostermauer, größere Teile im Norden des ehemaligen Klosterbezirks mit Resten von Türmchen, dazu Torbogen an der Nordwestecke, Ende 17./Anfang 18. Jahrhundert
Wandpfeileranlage mit Pilastergliederung und monumentaler Westfassade, Langhaus mit Stichkappentonne und eingezogenem Chor, von Valerian Brenner und Jakob Albrecht, 1709–17; mit Ausstattung (siehe auch: Kanzel).
einschiffiger Bau mit gerade geschlossenem Chor, Langhaus mit Korbbogentonne und Stichkappen, 1745, 1787/88 Chorverlängerung und Turmneubau; mit Ausstattung; Friedhofsmauer.
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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