Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Fürth. Grundlage der Liste ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 2]
Dieser Teil der Liste beschreibt die denkmalgeschützten Objekte in folgenden Fürther Straßen:
Viergeschossiger, traufseitiger Satteldachbau mit Sandsteinfassade und Erker mit gebauchter, barockisierender Gitterbalkonbrüstung, im Neu-Nürnberger-Stil, von Peringer und Rogler, 1904/05;
bauliche Gruppe mit Vacher Straße 4-14 (gerade Nummern) und Billinganlage 14 / 16.
Viergeschossiger, traufseitiger Satteldachbau mit Sandsteinfassade und mittigem Erker und Zwerchgiebel, im Neu-Nürnberger-Stil, von Karl Mayer, 1902/03
Rückgebäude, dreigeschossiger Sandstein- und Backsteinbau mit Pultdach, gleichzeitig
Schuppen, erdgeschossiger Backsteinbau mit Pultdach, gleichzeitig;
bauliche Gruppe mit Vacher Straße 2-8 (gerade Nummern)/12/14 und Billinganlage 14/16
Viergeschossiger, traufseitiger Satteldachbau mit Sandsteinfassade und mittigem Erker und Zwerchgiebel, im Neu-Nürnberger-Stil, von Max Ebert, 1902/03;
bauliche Gruppe mit Vacher Straße 2-10 (gerade Nummern)/14 und Billinganlage 14/16
Zweigeschossiger Backsteinbau mit Walmdach, reicher Sandsteingliederung, Sandsteinerker am erhöhten Mittelrisalit, und seitlichem Risalit mit Eingangsloggia und Balkonbrüstung, historisierend, von Adam Egerer, bezeichnet „1900“
Einfriedung, Sandsteinpfeiler und Pfeilgitterzaun auf Sandsteinquadermauer, gleichzeitig
Viergeschossiger, traufseitiger Satteldachbau mit Sandsteinfassade mit zwei Erkern und mittigem Zwerchgiebel, im Neu-Nürnberger-Stil, von Bräutigam und Wiessner, bezeichnet „1903“
Rückgebäude, dreigeschossiger Sichtziegelbau mit Pultdach, gleichzeitig;
bauliche Gruppe mit Vacher Straße 2-12 (gerade Nummern) und Billinganlage 14/16
Freistehender, zweigeschossiger Sandsteinquaderbau mit Mansardwalmdach und hoher Freitreppe, Neubarock, von Melchior Horneber, 1871/72 in der originalen Form des mittleren 18. Jahrhunderts neu errichtet
Einfriedung, Sandsteinpfeiler und Pfeilgitterzaun auf Bruchsteinmauer, zweite Hälfte 19. Jahrhundert
Ehemalige Kasernengebäude (Gebäude Nr. 82A und 83) der Trainkaserne und des Artilleriedepots
Dreiflügelige, ein- bis zweigeschossige Backsteinbauten mit rustizierten Sandsteinlisenen, Eckbauten mit Halbwalmdach, Mittelbau mit Satteldach, historisierend, um 1908/10, Umbau 2006/07
↑Innenstadt, einschließlich Espan, Hardhöhe, Nordstadt, Oststadt, Südstadt und Westvorstadt.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.