Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Erlangen. Grundlage der Liste ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]
Dieser Teil der Liste beschreibt die denkmalgeschützten Objekte in folgenden Erlanger Straßen:
Eingegrünte dreiflügelige Baugruppe, Langhaus mit flachgeneigtem Satteldach und Campanile, Kalkbruchstein, 1957 bis 1960 von Gustav Gsaenger; mit Ausstattung
Zweigeschossiger Walmdachbau, sachliche Architektursprache mit expressionistischen Anklängen, errichtet 1928/29 nach Plänen von Heinrich Gehring, bezeichnet „1929“
Östlich des Hauses Brunnenanlage Clara-Brunnen, gleichzeitig
Zweigeschossiger Mansardwalmdachbau mit geschwungenen Zwerchgiebeln, Runderker und seitlichem Eingangsvorbau, Gartenseite mit halbrunder Terrasse mit Pergola, flankiert von halbrunden Söllern, an die sich die Terrassentreppen schmiegen, um 1915
Um einen Hof gruppierte Anlage mit Hochbau und ein- beziehungsweise zweigeschossigen Flügeln und Hallenbad, Stahlbetonskelettbauten mit Flachdach, nach Plänen von Werner Wirsing und Hans-Georg Schulz, 1960–63
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Zweigeschossiger Eckbau, Zwerchhaus, 1708. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege drängte in den Jahren 2013 und 2014 mehrmals darauf, das „sanierungsfähige“ Gebäude als „Einzeldenkmal“ zu erhalten. Der Bauherr hielt die Sanierung hingegen für „unzumutbar“, da der bauliche Aufwand die Quadratmeterpreise in diesem Objekt um bis zu 60 Prozent erhöht hätte. Nach mehreren Begehungen stimmte das Landesamt dem im Frühjahr 2014 erfolgten Abriss des Anwesens zu.[1]
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.