Lex Cornelia de edictisDie lex Cornelia de edictis war ein Plebiszit aus dem Jahr 67 v. Chr. Es normierte die Bindung des Prätors an die im Edikt festgehaltenen Grundsätze und Richtlinien. Hintergrund war, dass Vetternwirtschaft vermieden werden sollte und sonstiger Machtmissbrauch in Amtseigenschaft.[1] Seit der Zeit des Gesetzeserlasses entwickelte sich das Format einer Ediktsredaktion.[2] Nicht das einzelne Gesetz, wohl aber das Edikt selbst stabilisierte sich fortan zu einer lex annua und wurde widerstandsfähiger. In seinem Werk De legibus hielt Cicero, der das prätorische Recht noch dem ius civile zugeordnet hatte,[3] bereits fest, dass das Gesetz den zeitgenössischen Juristen als Anregung zu einer neuen Literaturform gedient habe, den Ediktskommentaren (libri ad edicta).[4] Zwar war und blieb der Prätor frei in der Gestaltung seiner Rechtsregeln und behielt auch die Hoheit, über Anordnungen seiner Vorgänger nach seinen Vorstellungen zu verfahren, gleichwohl kristallisierte sich ein kontinuierlicher ediktaler Grundbestand heraus. Dieser blieb für die folgenden Generationen zumeist unangetastet und wurde für die eigene einjährige Amtszeit fortgeschrieben. Bezeichnet wurde er auch als „tralatizisches Edikt“.[5] Die lex gab dem Prätor zwar den Rahmen für seine Handlungsoptionen vor, der aber konnte innerhalb des Rahmens Spielräume nutzen und nach seinem Ermessen Entscheidungen treffen. In einzelnen Fällen war die Ermessensausübung per Edikt sogar angeordnet, beispielsweise um nach Ursachen zum Parteienstreit (causae cognitio) zu forschen.[6] Die pflichtgemäße Ausübung seines Ermessens war auch dann notwendig, wenn es galt, ediktal verordnete Generalklauseln sinnvoll auszukleiden (beneficium praetoris).[7] Anmerkungen
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