LastaufnahmeeinrichtungEine Lastaufnahmeeinrichtung ist die Kombination von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln und Tragmitteln.[1] Das Tragmittel ist fix mit dem Hebezeug verbunden (z. B. Seil mit Kranhaken). An dem Tragmittel wird das Lastaufnahmemittel (z. B. Greifer) oder ein Anschlagmittel (z. B. Hebeband) befestigt, das dann die Verbindung mit der zu transportierenden Last herstellt. LastaufnahmemittelEin Lastaufnahmemittel (LAM) (engl. load handling attachment)[2] ist eine nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtung, die zum Aufnehmen und Abgeben der Last mit dem Tragmittel des Hebezeuges verbunden werden kann.[3] Betrachtet man die technische Ausführung eines LAM näher, so kann man eine Unterscheidung nach aktiven und passiven Lastaufnahmemitteln vornehmen:
Lastaufnahmemittel in der Lagertechnik![]() Zum Transport von Ladehilfsmitteln, beispielsweise Europaletten, Sonderpaletten, Gitterboxen oder Kleinteileladungsträger (KLT), werden in der Förder- und Lagertechnik folgende Lastaufnahmemittel verwendet: ![]()
Lastaufnahmemittel in der Krantechnik
Laut Definition zählen oben angeführte Einrichtungen nur zu den LAM, wenn sie nicht fix (austauschbar) mit dem Tragmittel verbunden sind. Der Kranhaken z. B. gehört zum Tragmittel, da er fix mit dem Hubseil verbunden ist. Oft werden noch Anschlagmittel als Bindeglied zwischen dem Tragmittel und dem Lastaufnahmemittel bzw. der Last eingesetzt. TragmittelEin Tragmittel (engl. suspension element)[2] ist eine mit dem Hebezeug dauernd verbundene Einrichtung zur Aufnahme von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln oder Lasten.[1] Zu den Tragmitteln gehören außer den Seil- und Kettentrieben auch die mit dem Hubseil oder der Hubkette fest verbundenen Kranhaken, Greifer, Traversen, Zangen. RegelwerkeBis Mai 2021 wurden die Lastaufnahmemittel im allgemeinen Regelwerk für das Betreiben von Arbeitsmitteln (DGUV-R 100-500, ehemals GUV-R 500) im Kapitel 2.8 aufgeführt. Seit Dezember 2020 wurden die Inhalte in die DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“ ausgegliedert.[4] Einzelnachweise
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