Landtag Reuß jüngerer Linie (1861–1864/65)Dieser Artikel behandelt den Landtag Reuß jüngerer Linie 1861–1864/65. Die Verfassung sah eine dreijährige Legislaturperiode vor. Entsprechend endete die Landtagsperiode verfassungsgemäß 1864. Dies wurde aber ignoriert und der Landtag tagte ohne Rechtsgrundlage ein Jahr bis 1865. LandtagDer Landtag Reuß jüngerer Linie wurde in vier Kurien in indirekter Wahl gewählt:
Die Wahl der Wahlmänner erfolgte am 6. Februar 1861, die der Abgeordneten und ihrer Stellvertreter am 29. Mai 1861. Als Abgeordnete wurden gewählt:
![]() Landtagskommissar war Staatsminister Adolph von Harbou. Unter dem Alterspräsidenten Eduard Hagenbruch wählte der Landtag Hermann Ampach als Landtagspräsidenten (ab dem 2. Dezember 1862 war dies Franz Hirt). Als Vizepräsident wurde Heinrich Süßenguth gewählt (ab dem 2. Dezember 1862 war dies Hermann Ampach). Schriftführer war Georg Schlick. Stellvertretender Schriftführer war zunächst Heinrich Greuner und ab dem 25. Februar 1863 Walther Reichard. Der Landtag trat vom 18. Mai 1862 bis zum 5. April 1865 in 63 öffentlichen Plenarsitzungen in sechs Sitzungsperioden zusammen. Der Landtagsabschied datiert vom 5. April 1865. Für die Zeit zwischen den Sitzungsperioden wurde ein Landtagsausschuss gewählt. Dieser bestand aus:
Literatur
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