LandschaftselementAls Landschaftselemente werden Bestandteile der Landschaft bezeichnet. GrundlagenBei Landschaftselementen handelt es sich zum einen um punkthafte oder eindeutig von ihrer Umgebung abgrenzbare flächenhafte Bestandteile der Landschaft mit gleicher Nutzung, gemeinsamer ökologischer Funktion und einheitlicher Struktur. Zum anderen kann ein einzelner Faktor des Landschaftskomplexes, der sich einem bestimmten Umweltmedium (z. B. Boden, Klima, Wasser) oder einer bestimmten Nutzungsaktivität zuordnen lässt, als Landschaftselement betrachtet werden. Weiterhin wird die kleinste für ökologische Kartierung oder Nutzung sinnvoll abgrenzbare Fläche (Ökotop, Geotop, Biotop) mit einheitlicher Struktur und vergleichbarer natürlicher Ausstattung als Landschaftselement bezeichnet. In Bezug auf visuelle Beurteilung kann Landschaft durch vier Hauptelemente unterschieden werden: Form (die Ausdehnung oder Gestalt eines Objekts, das als zusammenhängend wahrgenommen wird), Linie (ein vorhandener oder vorgestellter Pfad, eine Grenze, Umgrenzung, oder Schnittlinie zweier Flächen), Farbe oder Textur.[1] BestandteileVon Menschen geschaffene Landschaftselemente sind etwa:
Viele in traditioneller Landwirtschaft angelegte und bewahrte Landschaftselemente der alten Kulturlandschaften sind in der heutigen großflächigen Landwirtschaft obsolet oder gar hinderlich. Sie erfahren darum besonderen Schutz vor Zerstörung oder Beseitigung durch Ausweisung als Kulturdenkmäler und erfordern vielfache landespflegerische Maßnahmen zu ihrer dauerhaften Erhaltung. Natürliche Landschaftselemente entstanden ohne Zutun des Menschen. Sie können kleinflächig sein wie Tümpel, Gebüschgruppen und einzelstehende Felsen oder sich flächig ausbreiten wie Wälder und ihre Ränder, Flüsse, Seen, Bergwiesen, Bergwälder, Moore oder Auwälder. Weblinks
Einzelnachweise
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