Landgrafschaft ThüringenDie Landgrafschaft Thüringen war ein Reichsfürstentum des Heiligen Römischen Reichs. Es entstand im Hochmittelalter unter der Herrschaft der Ludowinger als den Landgrafen von Thüringen. Der Landgraf hatte in des Königs Namen den Landfrieden in Thüringen zu sichern. Er übte zudem die höchste richterliche Gewalt über den thüringischen Adel aus, wodurch der Landgraf eine übergräfliche, herzogsgleiche Stellung in Thüringen hatte. Als Gründungsjahr der Landgrafschaft Thüringen kann das Jahr 1131 gelten, in welchem der Sohn Ludwigs des Springers († 1123), Ludwig I. wohl auf dem Hoftag in Goslar von König Lothar III. († 1137) die Landgrafschaft Thüringen als Lehen erhielt. Eine unverdächtige Königsurkunde Lothars III. vom 29. März 1131 betitelt Ludwig als lantgravius de Thuringia. Die folgenden Generationen der Ludowinger wussten den landgräflichen Rang im Gefolge der staufischen Kaiser zu stärken sowie Besitz und Macht ständig zu erweitern. Der letzte Ludowinger in direkter männlicher Linie, Heinrich Raspe IV. († 1247) war Landgraf von Thüringen, Pfalzgraf von Sachsen, Graf in Hessen und Herr des Lands an der Leine. Er wurde 1241 Reichsgubernator und 1246 schließlich König des Heiligen Römischen Reichs gegen Friedrich II. († 1250). Nach Heinrich Raspes Tod erbte sein Neffe, der Wettiner Heinrich III. († 1288) die Landgrafschaft Thüringen und die Pfalzgrafschaft Sachsen, während Hessen und das untere Werragebiet seine Nichte Sophie († 1275) bzw. deren Sohn Heinrich I. († 1308) erbten. 1292 wurde auch die Landgrafschaft Hessen vom Adolf von Nassau († 1298) zu einem Reichsfürstentum erhoben. Da die Wettiner nicht nur Landgrafen von Thüringen und Pfalzgrafen von Sachsen, sondern auch Markgrafen von Meißen und der Lausitz waren, verlagerte sich das Zentrum der wettinischen Regenten der Landgrafschaft Thüringen zunehmend weg von der einst zentralen Residenz Eisenach mit der Wartburg und dem landgräflichen Oberhof. Weimar wurde zur bevorzugten Residenz. Der Macht und Besitzzuwachs der Wettiner durch die Verleihung der Kurwürde mit dem Herzogtum Sachsen 1423 führte schließlich zur Leipziger Teilung 1485, mit der die Landgrafschaft Thüringen letztlich zerschlagen wurde. Geschichte der Landgrafschaft ThüringenUnter Thüringen verstand man im 12. Jahrhundert die Landschaft südlich vom Harz, entlang der mittleren Saale, nördlich des Thüringer Walds, entlang der Werra zwischen Rhön und Fuldamündung sowie das Eichsfeld. Den Kern Thüringens bildete das Thüringer Becken. Die einst thüringischen Gebiete östlich der Helme und nördlich der Unstrut galten als sächsisch, ebenso die praktisch ausschließlich von Slawen bewohnten, einst thüringischen Marken Merseburg, Zeitz und Meißen. Die sächsischen Grafschaften gehörten kirchenrechtlich zum Erzbistum Magdeburg, während Thüringen zum Erzbistum Mainz gehörte. Hermann von WinzenburgHermann I. von Winzenburg († 1122) wird im Gefolge Heinrichs V. († 1125) in zahlreichen Urkunden genannt und dort als Graf oder Markgraf von Sachsen betitelt. Die Hypothese, dass sein Sohn Hermann II. von Winzenburg († 1157) Landgraf von Thüringen war, beruht auf einer verdächtigen Urkunde und der Angabe eines Kompilators (Annales Erphesfurdenses Lothariani, Entstehungszeit und -ort unbekannt), der wohl durch die zeitliche Nähe einerseits der Absetzung Hermanns II. von Winzenburg 1130 und andererseits der Erhebung Ludwigs I. († 1140) zum Landgrafen von Thüringen 1131, ersteren im Umkehrschluss zum Vorgänger des letzteren machte. Die Hypothese von Herrmanns II. Landgrafschaft in Thüringen wird seit langem diskutiert.[1][2][3][4][5][6][7][8] LudowingerPraktische Grundlage für die Ausübung des Landgrafenamts waren umfangreiche Besitztümer und Herrschaften. Die Güter Ludwigs I. Großvaters Ludwig (des Bärtigen) lagen am Nordrand des Thüringer Waldes (Schauenburg) und am Südrand des Harzes (Sangerhausen, Honstein). Ludwig (des Springers) Herrschaftszeit erweiterte Familienbesitz und Macht beträchtlich an Werra (Wartburg), Unstrut/Saale (Neuenburg, Eckartsburg), Fulda (Gudensberg, Kassel) und an der Lahn (Marburg). Die Grundlage der Erhebung des dritten Ludwigs zu Landgraf Ludwig I. basierte im Wesentlichen auf dem reichen Familienerbe und der Unterstützung des Sachsenherzogs Lothar seit 1112. Ihre Lehen trugen die Ludowinger vornehmlich vom Erzbistum Mainz und von den Reichsabteien Fulda sowie auch Hersfeld, die zahlreiche Güter und Rechte in Thüringen besaßen. Von großer Bedeutung war ihre Vogtei über Hersfeld ab 1122. Von Bedeutung waren sicher auch die hochrangigen familiären Beziehungen Ludwigs I. So war sein Bruder Udo († 1148) Bischof von Naumburg, seine Cousine Luitgard von Sommerschenburg († 1152) Pfalzgräfin von Sachsen, sein Cousin Godebold († 1144) Burggraf von Würzburg etc. Auch hatten die Kaiserin Richenza († 1141) und er dieselbe Großmutter. 1139 wechselte Ludwig I. ins Lager Konrads III. († 1152). Der 12-jährige Ludwig II. wurde zur Festigung dieses Bündnisses nur wenige Wochen nach seines Vaters Tod 1140 mit der Landgrafschaft belehnt sowie gleichzeitig mit Konrads Nichte Judith von Schwaben verlobt, die erst 6 Jahre alt war. Die Ehe wurde 1150 tatsächlich vollzogen und die Ludowinger blieben fast 100 Jahre im Gefolge der Staufer. Ludwig II. († 1172) entwickelte in seiner fast 30-jährigen Herrschaft eine rege Bautätigkeit, dessen bekanntestes Zeugnis der Palas der Wartburg ist. Als Ludwig III. ohne männlichen Nachkommen zugleich mit seinem Onkel Kaiser Friedrich Barbarossa 1190 verstarb, versuchte sein Neffe Heinrich VI. († 1197) die Landgrafschaft Thüringen einzuziehen. Schließlich belehnte Heinrich VI. einen jüngeren Bruder Ludwigs III. mit der Landgrafschaft, Hermann I. († 1217). Letzterer ging in die Geschichte ein, als Mäzen der bedeutendsten mittelhochdeutschen Dichter (Walter von der Vogelweide, Wolfram von Eschenbach oder Heinrich von Veldeke). Seinen Sohn Ludwig IV. verheiratete er mit der ungarischen Königstochter Elisabeth († 1231). Das Ende der Ludowinger wurde eingeläutet, als erst Ludwig IV. († 1227) und dann sein Sohn Hermann II. († 1241) sehr jung starben. Nachdem Hermann II. Onkel und Nachfolger Heinrich Raspe IV. († 1247) klar war, dass er keine Kinder bekommen konnte, sorgte er für die Belehnung seines Neffen Heinrich III. mit der Landgrafschaft. Dennoch kam es zum Erbfolgekrieg (1247 bis 1264). WettinerNach dem Ende des sogenannten Thüringisch-Hessischen Erbfolgekrieges hatte Albrecht II. († 1314) das Erbe der Ludowinger als Landgrafen von Thüringen angetreten, während sein Vater Heinrich III. in der (silbererz)reichen Markgrafschaft Meißen herrschte, wo er ein ähnliches Mäzenatentum wie sein Großvater Hermann I. entfaltet hatte. Albrecht war mit Margaretha von Staufen († 1270), der Tochter Friedrichs II. verheiratet, jedoch verstieß Albrecht II. seine Frau, die kurz darauf starb, sodass er 1270 seine Geliebte Kunigunde von Eisenberg († 1286) heiraten konnte, von der er seinen Lieblingssohn Apitz († 1305) bekam. Unter anderem dessen Bevorzugung führte zu kriegerischen Auseinandersetzung mit den Söhnen aus erster Ehe, die sich um ihr Erbe betrogen sahen. Nach langwierigen kriegerischen Auseinandersetzungen trat Friedrich I. († 1323) das Erbe seines Vaters etwa ab 1310 unbestritten in der Landgrafschaft an, ihm folgte sein Sohn Friedrich II. († 1349), der im Thüringer Grafenkrieg seine Herrschaft in Thüringen bedeutend erweiterte und festigte, insbesondere wurde die Grafschaft Weimar ein Lehen der Wettiner. Friedrich II. Söhne Friedrich III. († 1381), Balthasar († 1406) und Wilhelm I. († 1407) teilten sich in die Herrschaft bis für Balthasar 1382 die Landgrafschaft Thüringen abgespalten wurde, der sie an seinen Sohn Friedrich IV. († 1440) vererbte. Nach dem Tod Friedrichs IV. blieb die Landgrafschaft vorübergehend wieder im Gemeinbesitz der Wettiner bis für Wilhelm III. 1445 erneut die Abspaltung erfolgte. Nach dessen Tod 1482 teilten die Brüder Ernst und Albrecht 1485 die Landgrafschaft in zwei Teile, einerseits den Thüringischen Kreis der zu Albrechts Herrschaft gehörte und andererseits den später Ernestinisch genannten Teil Thüringens. Einzelnachweise
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