Landgericht ZweibrückenDas Landgericht Zweibrücken ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von acht Landgerichten in Rheinland-Pfalz. Es hat seinen Sitz in Zweibrücken. GeschichteVorläufer des heutigen Landgerichts Zweibrücken war das königlich-bayerische Bezirksgericht Zweibrücken. Es bestand von 1817 bis 1879.[1] Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes[2] wurde 1879 das Bezirksgericht Zweibrücken wie alle anderen bayerischen Bezirksgerichte aufgelöst. Sein Nachfolger in der Funktion als Gericht der zweiten Instanz war das Landgericht Zweibrücken. Im Jahr 1900 wurde der noch geltende französische Code civil vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgelöst. Mit der Errichtung des Landes Rheinland-Pfalz am 30. August 1946 ist dieses Land Gerichtsträger des Landgerichts Zweibrücken. Landesarbeitsgericht ZweibrückenGemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[3] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Zweibrücken entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Zweibrücken als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. Sein Sprengel umfasste die Arbeitsgerichte Landstuhl, Pirmasens, Waldmohr und Zweibrücken.[4] Das Landesarbeitsgericht Kaiserslautern wurde bereits zum 1. Januar 1930 aufgehoben, da die Zahl der Landesarbeitsgerichte auf 7 reduziert wurde. Die Aufgaben übernahm das Landesarbeitsgericht Zweibrücken. Damit kamen die Arbeitsgerichte Kaiserslautern, Kirchheimbolanden, Kusel, Lauterecken und Rockenhausen zu seinem Sprengel hinzu.[5] InstanzenzugZum Gerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Landstuhl, Pirmasens und Zweibrücken. Dem Landgericht Zweibrücken ist das Pfälzische Oberlandesgericht mit Sitz in Zweibrücken übergeordnet. Siehe auchWeblinks
Einzelnachweise
Koordinaten: 49° 15′ 3,6″ N, 7° 21′ 42,5″ O |