Landgericht ElbingDas Landgericht Elbing war ein preußisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichtes Marienwerder mit Sitz in Elbing. GeschichteDas königlich preußische Landgericht Elbing wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von fünf Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Marienwerder gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Elbing. Das Landgericht war danach für die Stadt Elbing und die Kreise Elbing, Marienburg, Stuhm und Rosenberg zuständig.[1] Ihm waren folgende acht Amtsgerichte zugeordnet:
Der Landgerichtsbezirk hatte 1880 zusammen 219.370 Einwohner. Am Gericht war ein Präsident, 1 Direktor und 7 Richter tätig. Am Gericht war eine Kammer für Handelssachen mit zwei Handelsrichtern eingerichtet. Am Amtsgericht Rosenberg befand sich eine Strafkammer für die Amtsgerichte Rosenberg, Dt. Eylau, Stuhm und Riesenburg.[3] Aufgrund des Versailler Vertrages erfolgte 1919 eine Aufteilung eines Teils des Landgerichtsbezirkes auf Polen und die Freie Stadt Danzig. Das Amtsgericht Tiegenhof wurde dem Landgericht Danzig unterstellt. Das Amtsgericht Marienwerder wurde vom Landgericht Graudenz zum Landgericht Elbing übertragen. Der bisher zum Amtsgericht Danzig gehörende Teil der Frischen Nehrung kam zum Amtsgericht Elbing.[4] Diese Änderungen traten zum 1. Januar 1920 in Kraft[5]. Im Jahre 1939 wurden Polen deutsch besetzt und die alte Gerichtsstruktur wurde wieder eingerichtet. Das Landgericht wurde nun dem Oberlandesgericht Danzig nachgeordnet. Das Landgericht Marienwerder wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1943 als siebentes Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Danzig gebildet. Das Landgericht Elbing gab die Amtsgerichte Deutsch Eylau, Riesenburg und Rosenberg an das neue Landgericht ab.[6][7] Im Jahre 1945 wurden der Landgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Landgerichtes Elbing und seiner Amtsgerichte. Nachfolger des Landgerichtes wurde das Sąd Okręgowy w Elblągu. Landesarbeitsgericht ElbingGemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[8] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Elbing entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Elbing als eines von zwei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Marienwerder. Dem Landesarbeitsgericht Elbing waren folgende Arbeitsgerichte zugeteilt: Arbeitsgericht Elbing, Arbeitsgericht Marienburg, Arbeitsgericht Marienwerder und Arbeitsgericht Rosenberg.[9] Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten 1945 endete auch die Arbeit des Landesarbeitsgerichtes Elbing. Richter
Einzelnachweise
|
Portal di Ensiklopedia Dunia