Landgericht Berlin IIIDas Landgericht Berlin III war ein preußisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Kammergerichtes mit Sitz in Berlin. GeschichteIn Berlin waren 1879 im Rahmen der Reichsjustizgesetze die Landgerichte Landgericht Berlin I (für die damalige Stadt Berlin) und Landgericht Berlin II (für das Umland) entstanden. 1899 erfolgte die Aufteilung in Landgericht I (für den Bezirk des Amtsgerichtes Mitte), Landgericht II (südliches Umland) und Landgericht Berlin III (übriges Umland). Damit entstand das Landgericht Berlin III mit folgenden 13 Amtsgerichten:
Gleichzeitig erfolgte ein neuer Zuschnitt der Amtsgerichtsbezirke.[1] 1920 wurden die Landgerichte II und III aufgrund der Zusammenfassung verschiedener Gemeinden zu Groß-Berlin (flächenmäßig etwa dem heutigen Stadtstaat entsprechend) für weitere Teile der Stadt zuständig. Im Juli 1933 legte der kommissarische preußische Justizminister Hanns Kerrl die drei Landgerichte zum einheitlichen Landgericht Berlin zusammen.[2] Einzelnachweise
|
Portal di Ensiklopedia Dunia