Die Eintragung für Bad Salzuflen erfolgte am 4. September 1989, für Herford am 23. September 1987 bzw. 22. August 1989 und für Vlotho zwischen 1995 und 1992. Grundlage für die Aufnahme in die Denkmallisten ist das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalens (DSchG NRW).
„[in der] Beylage A [vom] zweiten Tag des Monaths Augusti 1536 (…) daß die Landscheidung und Schnaden zwischen gemelten unserm Ambte Vlotho und Grafschaft Lippe nun vorthan zu den Ewigen Tagen seyen und gehalten werden soll, wir nachfolget, nemblich von dem Knicke (L. Gr. St. Nr. 78) oder Landwehr, an die boven Wolferdesbruch unter dem Overnberge hergehet zwischen dem Stuellberge und Overnberge, dem einen Grund oder Siek von der Landwehr uff, und den anderen Grund oder Siek nedderen alles langes der von Soltuffeln Holtz, und die alte Schnade der von Querrnheimb biß an dem schwartzen Teich und fort von dem Damme unter dem Stuelenberge her, durch die Sähligen Worden biß in die Vinnenbecke (L. Gr. St. Nr. 61) wie wir daselbst augenscheinlich Schnade und Zeichen gehauen und gestalt seyn, und die Vinnebecke bieder biß in die Solte. Die Solte uff, biß in die Glimbrecke (L. Gr. St. Nr. 59), die Glimbreck uff, biß an Johann Kärstingerhoff, für dem Hoffe her biß an die Landstraße uff, die von Soltuffeln durch das Sonderfeld nach Vlotho gehet, biß an das Schalkshecke (L. Gr. St. Nr. 54), vor die Soltenberge und dann dem Graven achter dem Schalkshecke. Die rechte Handt vor Althoffs Hoffe hergehet, biß an de Schuckmannß Hoffe (L. Gr. St. Nr. 50) biß an die Sustenbeck uff, biß boven Lüdecken Schweins Hoffe. (…)[4]“
Damit war der Grenzverlauf gegen Ravensberg für Jahre geklärt, nur an der Strecke zwischen Westervinnen und Herford gab es um 1600 wieder Differenzen, die damals aber an Ort und Stelle friedlich beigelegt wurden. Dazu existiert noch eine anderthalb Meter breite Grenzkarte in Form einer Landschaft, in welcher die beteiligten Ratsherren, Beamten und Bauern die lebendige Staffage bilden:[5]
1810 wurde eine Abgrenzung durch Wall und Graben angelegt; 40 Jahre später war diese großteils schon wieder verschwunden.
„Bekanntmachung. Es sind zum öftern Beschwerden über Verrückung oder Beschädigung der Landesgränzsteine geführt. Da diese leicht eine Verdunkelung der Landesgränze zur Folge haben können, so werden die Obrigkeiten angewiesen, die Unterthanen, welche Grundstücke an der Landesgränze besitzen, auf das Strafbare einer solchen Handlung, mit Hinweisung auf den §. 134 des Criminal=Gesetzbuches, aufmerksam zu machen und sie aufzufordern, stets ein wachsames Auge auf die Erhaltung der Landesgränzzeichen zu richten und jede an denselben vorgefallene Beschädigung zur Anzeige zu bringen. Detmold, den 24ten November 1846. / Fürstlich Lippische Regierung. W. A. Eschenburg.“
Der Abschnitt des Waldbezirks Hollenhagen nach Exter wurde 1851 von Förster Ludwig Deppe versteint: 30 neue Grenzsteine wurden von ihm auf einen jeweiligen Untergrund aus Steinkohleschlacke gesetzt.[6]
„Schötmar. In Gemäßigkeit des von Fürstlicher Forstdirection dem hiesigen Amte ertheilten Auftrags ist zur gerichtlichen Anerkennung der vor zwei Jahren geschehenen neuen Versteinung des so gen. kleinen Schötmarschen Geheges, resp. der damals vorgenommenen Grenzberichtigung, Seitens der Eigenthümer der angrenzenden Jagdreviere, ein Localtermin auf Mittwochen den 20. d. M. und Donnerstag den 21. d. M., Nachmittags zwei Uhr, angesetzt worden; und soll mit diesem Geschäfte am ersten Tage bei dem Steine Nr. 1 an der Landesgrenze bei der Oellenbrede, rechts von der Salze, am zweiten Tage aber an dem Steine Nr. 18 unten im Forstorte Pobbensiek, zwischen Uflen und Steinbeck, links von der Salze, begonnen werden. Alle Diejenigen, welche hierbei irgend ein Interesse haben, werden daher zu den obigen Terminen unter dem Rechtsnachtheile, daß sie mit etwaigen Erinnerungen gegen die vorgedachte Grenzversteinung später nicht mehr gehört werden sollen, hierdurch öffentlich vorgeladen. Schötmar den 4. Juni 1860. / Fürstlich Lippisches Amt das. W. Caspari.“
Sämtliche ehemaligen Landesgrenzsteine zwischen Preußen und Lippe sind von den Fachämtern Bad Salzuflen und Herford erfasst, teils dienen sie heute noch als verbindliche Grenzmarkierung zwischen den Kreisen Herford und Lippe.[7][8]
Die Grenzsteine sind neben dem Denkmalschutzgesetz auch durch das „Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster“ (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW) geschützt und stehen im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen.[9]
Liste der Grenzsteine
Noch unvollständige Liste – Nummerierung von Ost nach West führend – der Grenzsteine. gemäß der Erfassungen im Mai, August und Oktober des Jahres 1993.
Erklärung
K: Koordinaten (Klick auf Symbol öffnet Karte); Form: RE = rechteckige Form, FK = flacher Kopf, GK = gewölbter Kopf; Abmessungen: alle Angaben Höhe × Breite × Tiefe in cm. Steine mit in [0] gesetzten Nummern sind nicht mehr vorhanden.
Nr.
Foto
K
Lage
Form
Abmessungen
Inschrift/en
Anmerkung/en
GR040- 42A
52.1046138.837977
südlich Brommersiek / Tierheim Eichenhof
RE GK
72 × 40 × 21
1860 –––
GR040- 44
52.1077858.830986
südöstlich des Bad Salzufler Ortsteils Wüsten-Pehlen
Walter Otto: Grenzsteinsetzung zwischen der Grafschaft Lippe und der Grafschaft Ravensberg – Anno 1536. In: Heimatland Lippe. Nr.2. Detmold 1996, S.41ff. (hbz-nrw.de).
Otto Pölert: Chronik von Salzuflen. Druckerei und Verlagsanstalt Fritz Dröge, Bad Salzuflen-Schötmar 1978.
↑Karte von der Bezirksregierung Detmold mit allen noch vorhandenen historischen Grenzsteinen zwischen Lippe und Preußen, im Bereich der Gemeindegrenze Bad Salzuflen/Lemgo bis Anschlussstelle „Ostwestfalenstraße“ der A2
↑Geschichtswerkstatt Exter: Spurensuche VIII – Auf dem alten Handelsweg von Frankfurt nach Bremen von Valdorf-Horst nach Bad Salzuflen-Wüsten. K05, 2016, ISSN1619-7828, S.2.
↑Schnatvertrag zwischen Graf Simon V. und Herzog Johann von Jülich-Kleve-Berg vom 2. August 1536 Original im Staatsarchiv Detmold L38 III I.
↑A. Falkmann: Graf Simon VI. zur Lippe und seine Zeit. In: Beiträge zur Geschichte des Fürstenthums Lippe aus archivalischen Quellen. Lemgo 1902, IV. Grenzstreitigkeiten, S.299 (Digitale Sammlungen der Lippischen Landesbibliothek [PDF; abgerufen am 21. Januar 2024]).
↑Angefügte Literatur 'Pölert', Kapitel 28, Seite 102ff.
↑„Renovierung des Grenzsteines an der Herforder Straße“ (Drucksache Nr. 278/96) in der „Niederschrift zur 8. Sitzung des Kulturausschusses (der Stadt Bad Salzuflen)“, öffentlicher Teil; 7. November 1996.
↑Herbert Müller-Hengstenberg: Ein Schlaglicht auf alte Grenzzeichen in Lippe vor 1800 – Die ältesten erhaltenen Grenzsteine aus dem 16. Jahrhundert stehen im Salzufler Stadtforst – Rose als Symbol. Hrsg.: Lippische Landeszeitung. Detmold 12. Mai 1983.
↑Geschichtswerkstatt Exter: Spurensuche VIII – Auf dem alten Handelsweg von Frankfurt nach Bremen von Valdorf-Horst nach Bad Salzuflen-Wüsten. K05, 2016, ISSN1619-7828, Station 8: Sunderschling – Von Grenzen, Zöllnern und Schmugglern, S.17.
↑Walter Otto: Grenzsteinsetzung zwischen der Grafschaft Lippe und der Grafschaft Ravensberg – Anno 1536. In: Heimatland Lippe. Nr.2. Detmold 1996, S.46.