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Begründung: Katastrophe! Angefangen mit Links, die nicht funktionieren und die Frage nach der Relevanz dieser Übersicht. --Chz (Diskussion) 14:05, 5. Dez. 2019 (CET)
Das BGleiG ist aber kein Rahmenrecht für die 16 Bundesländer, es gilt nur für die Dienststellen des Bundes. Jedes Bundesland hat seit den 1990er-Jahren sein eigenes Gleichstellungsgesetz (Stand 2017):
Die Landesgleichstellungsgesetze einzelner Bundesländer wurden geschaffen,
um die Inhalte des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen oder Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auf Länderebene umzusetzen.
Die Landesgleichstellungsgesetze unterscheiden sich teilweise von dem Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und untereinander.
In Bayern gilt derzeit das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz - BayBGG) vom 9. Juli 2003[1], GVBl. S. 419, das zuletzt (Stand: 28. Dezember 2019) durch § 1 Abs. 359 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist.[2]
In Berlin gilt derzeit (Stand April 2023) das Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz - LGBG) in der Fassung vom 27. September 2021, das als Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1167) verkündet wurde.[5]
Brandenburg
In Brandenburg galt bis 2003 das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - BbgBGG) vom 20. März 2003
(GVBl.I/03, [Nr. 04], S. 42).[6] Dieses trat durch § 18 des Gesetzes des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz – BbgBGG) vom 11. Februar 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 05]) außer Kraft, welches seitdem in Brandenburg gilt.[7]