Landesgesundheitsrat BayernDer Landesgesundheitsrat Bayern (LGR) berät gemäß dem Gesetz über den Landesgesundheitsrat vom 24. Juli 2007[1] den Bayerischen Landtag und die Bayerische Staatsregierung in allen Fragen des Gesundheitswesens. Damit trägt er zur Entscheidungsfindung über gesundheitliche Themen in Bayern bei. Er tagt viermal jährlich. Die Geschäftsstelle des Landesgesundheitsrats Bayern ist im Gebäude des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege angesiedelt. GeschichteMit dem Gesetz über die Schaffung eines Landesgesundheitsrates vom 12. August 1953 wurde der Bayerische Landesgesundheitsrat als unabhängiges gesundheitspolitisches Beratungsgremium der auf dem Gebiet des Gesundheitswesens tätigen Kräfte gegründet. Der Landesgesundheitsrat sollte kein Fachgremium, sondern ein gesundheitspolitisches Forum sein.[2] ZusammensetzungDer Landesgesundheitsrat setzt sich aus 30 Personen und ebenso vielen Stellvertretern zusammen, die auf dem Gebiet des Gesundheitswesens erfahrenen sind. 10 Mitglieder werden von den Fraktionen der im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien entsprechend ihrem Stärkeverhältnis für die Dauer der Legislaturperiode des Landtags nominiert. Weitere 20 Mitglieder werden aus auf dem Gebiet des Gesundheitswesens tätigen Körperschaften und Verbänden vorgeschlagen und vom Landtag bestätigt:
Eine enge Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für Gesundheit und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist gemäß § 3 des Gesetzes über den Landesgesundheitsrat anzustreben. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns gehören dem Landesgesundheitsrat nicht an. VorstandDer Landesgesundheitsrat wird durch einen dreiköpfigen Vorstand geführt, der zuletzt am 18. März 2024 neu gewählt wurde:[3]
Frühere Vorsitzende waren u. a. Klaus Holetschek, Kathrin Sonnenholzner und Thomas Zimmermann. Weblinks
Einzelnachweise
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