(Fin)Finanzministerium verteilt das Budget für das Gesundheitsministerium; * fließt direkt an KV-Träger; ** fließt via Apotheke an KV-Träger; (←) teils direkte Rückerstattung oder Befreiung bei Pflichtvers.
Rottöne:Staatlicher Sektor,
Gelbtöne:Privatwirtschaftlicher Sektor
Dabei wurden die Landesgesundheitsfonds eingerichtet (Art. 18 ff. 2008). Sie stellen das Finanzierungsorgan der Länder dar. Zwischen dem Gesundheitsministerium (Budgetverteilung zu Händen des Finanzministeriums) und den Landesgesundheitsfonds findet ein Bund-Länder-Ausgleich statt, in dem die Finanzmittel entsprechend den Haushaltsplanungen verteilt werden.
Die Landesgesundheitsfonds ersetzten die früheren Krankenanstaltenfonds, deren Wurzeln schon im 18. Jahrhundert liegen,[2] und die die Finanzierung der öffentlichen, anfangs wohltätigen, dann staatlichen Krankenhäuser sicherstellen sollten. Mit der Gesundheitsreform der Regierung Schüssel wurde der Fokus auf die Spitalsmedizin aufgegeben, und versucht, eine umfassendere und vielfältigere Krankenversorgung aufzubauen, die den extramuralen Sektor stärkt. Schon 1997 (Regierung Klima) war das System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF-System) eingeführt geworden, das in den neuen Gesundheitsfonds weitergeführt wird.[3]
Um 2002 hatten dann besonders die Länder Niederösterreich, Salzburg, Vorarlberg, Oberösterreich und Tirol mehr Kompetenzen für die Landesebene gefordert.[4] Über die Gesundheitsfonds laufen die Zahlungen von Bund, Ländern und Krankenkassen an die Spitäler (öffentliche wie privat-gemeinnützige), in einigen Bundesländern wird aber ein nicht unwesentlicher Finanzierungsbeitrag außerhalb des LGF-Systems aufgebracht.[5]
Oberstes Organ der Landesgesundheitsfonds sind die jeweiligen Gesundheitsplattformen (Art. 20 2008), in denen die beteiligten Akteure versammelt sind (Land, Bund, Städte und Gemeinden, Träger der Sozialversicherung und deren Hauptverband, Ärztekammer, Krankenanstalten-Träger). In diesen Plattformen wird die Planung und Steuerung verhandelt.
Auf Bundesebene entspricht den Plattformen die Bundesgesundheitskommission.
Die Gesundheitsfonds
Burgenländischer Gesundheitsfonds (BURGEF) – Eisenstadt, Josef Hyrtl-Platz 4[L 1]
Christina Herber: Beurteilungsansatz der Umsetzung der Gesundheitsreform 2005 – Einrichtung der „Bundesgesundheitsagentur“ bzw. der neun „Landesgesundheitsfonds“. Hrsg. v. Josef Weidenholzer, Kepler Universität – Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik, Linz, 2007 (pdf, ooegkk.at).
Karl Lehner: 10 Jahre neue Krankenanstaltenfinanzierung in Österreich: eine kritische Betrachtung. Band 2 von WU health. Verlag facultas.wuv maudrich, 2008, ISBN 978-3-7089-0252-4 – Arbeit zur Umstellungsphase 1997–2005 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
Die Landesgesundheitsfonds, Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, www.sozialministerium.at, abgerufen am 15. Juni 2020.
↑Vergleiche Andrea Praschinger: Wiener Krankenanstalten ab 1900: Kontinuität und Wandel bei der stationären medizinischen Versorgung. Band 4 von Medizingeschichte, Lit-Verlag Münster, 2008, ISBN 978-3-8258-1315-4, Kapitel Der Wiener Krankenanstaltsfonds, S. 123 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).