Die Gesetzgebung oblag dem Landtag Brandenburg, der erstmals am 20. Oktober 1946 als Volksvertretung für die Provinz Mark Brandenburg gewählt worden war. Am 6. Dezember 1946 wurden die Befugnisse der Provinzialverwaltung durch ihren Präsidenten auf den Landtag übertragen, der am selben Tag Karl Steinhoff (SED) zum ersten Ministerpräsidenten Brandenburgs wählte.[2] Am 6. Februar 1947 trat die vom Landtag beschlossene Verfassung des neuen Landes Mark Brandenburg in Kraft.[3] Damit war die Umgestaltung der Provinz in ein Land abgeschlossen.[2] Der Freistaat Preußen wurde kurz darauf am 25. Februar 1947 durch das Kontrollratsgesetz Nr. 46 aufgelöst. Mit Befehl vom 21. Juni 1947 ordnete die Sowjetische Militäradministration in Deutschland die Umbenennung des Landes Mark Brandenburg in Land Brandenburg an.[2] Karl Steinhoff blieb Ministerpräsident bis 1949. Auf ihn folgte von 1949 bis 1952 Rudolf Jahn (SED) als zweiter und letzter Ministerpräsident. 1950 wurde letztmals ein neuer Landtag gewählt. Die Kandidaten wurden dabei auf Einheitslisten der Nationalen Front aufgestellt.
Wolfgang Blöß: Grenzen und Reformen in einer Umbruchgesellschaft. Vom Land Brandenburg zu den Bezirken 1945–1952. Berliner Wissenschafts-Verlag, 2015, ISBN 978-3-8305-3248-4, doi:10.35998/9783830529293 (Open Access, Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Band 66).
Wolfgang Blöß: Kommunale Strukturen im Spannungsfeld gesellschaftlicher Umwälzungen. Die Grenzen von Gemeinden und Kreisen in Brandenburg 1945-1952. Berliner Wissenschafts-Verlag, 2018, ISBN 978-3-8305-3751-9. (Open Access, Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Band 71).
↑ abcd
Fabian Scheffczyk: Der Provinzialverband der preußischen Provinz Brandenburg 1933–1945. Mohr Siebeck, Tübingen 2008, ISBN 978-3-16-149761-2, S. 218.