Kreisgericht SondershausenDas (gemeinsame) Kreisgericht Sondershausen war ein gemeinsames Mittelgericht mehrerer thüringischer Kleinstaaten vom 1. Juli 1850 bis 1879 mit Sitz in Sondershausen. Das Kreisgericht Sondershausen war für folgende Gebiete zuständig: 1) Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt In Schwarzburg-Rudolstadt war es für die Schwarzburg-Rudolstädter Unterherrschaft zuständig. Ihm nachgeordnet waren:
Siehe auch Gerichte im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. 2) Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen In Schwarzburg-Sondershausen war es für die Unterherrschaft zuständig. Ihm nachgeordnet waren: Siehe auch Gerichte im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. 3) Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach Es war dem (gemeinsamen) Appellationsgericht Eisenach und danach dem Oberappellationsgericht Jena nachgeordnet. Das Gericht bestand aus einem Direktor, zwei Kreisgerichtsräten und einem Assessor. Einer der Kreisgerichtsräte wurde durch Schwarzburg-Rudolstadt ernannt. Im Rahmen der Einführung der Reichsjustizgesetze wurde das Kreisgericht Sondershausen 1879 aufgelöst und seine Aufgaben auf verschiedene Landgerichte, hauptsächlich das Landgericht Rudolstadt verteilt. Richter
Literatur
|
Portal di Ensiklopedia Dunia