Kreisgericht KasselDas Kreisgericht Kassel (zeitgenössische Schreibweise: Kreisgericht Cassel) war ein preußisches Kreisgericht in der damaligen preußischen Provinz Hessen-Nassau mit Sitz in Kassel. Mit der Annexion des Kurfürstentums Hessen wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz die fünf Kreisgerichte Kassel, Fulda, Hanau, Marburg, Rinteln und Rotenburg mit dem übergeordneten Appellationsgericht Kassel eingerichtet.[1] Es löste damit das kurhessische Obergericht Kassel ab. Die folgenden Amtsgerichte wurden dem Kreisgericht Kassel untergeordnet: Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 traten an die Stelle dieser Kreisgerichte die drei Landgerichte Kassel, Marburg und Hanau mit je einer Staatsanwaltschaft. Das Landgericht Kassel wurde damit Nachfolger der Kreisgerichtes Kassel. Literatur
Einzelnachweise
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