Kreisgericht (Schweiz)In der Schweiz tragen oder trugen folgende Gerichte die Bezeichnung Kreisgericht: Im Kanton St. Gallen sind die sieben Kreisgerichte die Gerichte erster Instanz.[1] Im Kanton Wallis gibt es drei Kreisgerichte. Sie entscheiden bei Straftaten, die nicht gemäss Bundesrecht dem Einzelrichter obliegen können.[2][3] Im Kanton Basel-Landschaft bestehen zwei erstinstanzliche Zivilkreisgerichte für zivilrechtliche Angelegenheiten.[4] Die heutigen Regionalgerichte des Kantons Bern trugen vor der Neuorganisation der Verwaltungsgliederung den Namen Kreisgericht.[5] Die früheren Kreisgerichte des Kantons Graubünden wurden mit der «Gerichtsreform 1» im Jahre 2000 aufgehoben. Deren Zuständigkeiten wurden auf die ebenfalls erstinstanzlichen Bezirksgerichte (heute: Regionalgerichte) übertragen.[6] Zur Eingangsinstanz in den anderen Kantonen siehe den Artikel Bezirksgericht (Schweiz). Einzelnachweise
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