Kreis WeststernbergDer preußische Kreis Weststernberg in der Provinz Brandenburg bestand von 1873 bis 1945. Er umfasste in den 1930er Jahren die drei Städte Drossen, Göritz (Oder) und Reppen, 64 weitere Gemeinden und einen Forstgutsbezirk. Das ehemalige Kreisgebiet liegt heute im Wesentlichen im Powiat Słubicki in der polnischen Woiwodschaft Lebus. Zwei kleinere Gebietsteile auf dem Westufer der Oder gehören heute zum Landkreis Märkisch-Oderland bzw. zum Landkreis Oder-Spree im Land Brandenburg. VerwaltungsgeschichteDer neue Kreis Weststernberg entstand im Jahre 1873 aus den westlichen Teilen des alten Kreises Sternberg im Regierungsbezirk Frankfurt in der preußischen Provinz Brandenburg. Das Landratsamt wurde zunächst in der Stadt Drossen eingerichtet. Am 1. April 1904 wurde das Landratsamt in die Stadt Reppen verlegt. Zum 30. September 1929 fand im Kreis Weststernberg entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle Gutsbezirke bis auf zwei aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt. Nach Kriegsende wurde das Kreisgebiet fast vollständig von der Sowjetunion unter polnische Verwaltung gestellt. Danach begann hier die allmähliche Zuwanderung polnischer und ukrainischer Migranten, die zum Teil aus an die Sowjetunion gefallenen Gebieten östlich der Curzon-Linie kamen. In der Folgezeit wurde hier die einheimische Bevölkerung von den örtlichen polnischen Verwaltungsbehörden vertrieben. Die links der Oder gelegenen Kreisteile von Aurith und Kunitz (Kunitzer Loose) sowie das links der Oder bei Reitwein gelegene Gebiet der Stadt Göritz verblieben im Land Brandenburg in der Sowjetischen Besatzungszone. Einwohnerentwicklung
Landräte
KommunalverfassungDer Kreis Weststernberg gliederte sich zunächst in Städte, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung im Jahre 1929 – in Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. VerkehrReppen, die Hauptstadt des Kreises Weststernberg, wurde ein wichtiger Bahnknotenpunkt, nachdem sich dort die 1870 eröffnete Strecke Frankfurt–Posen der Märkisch-Posener Eisenbahn-Gesellschaft >122.c< mit der 1874/75 in Betrieb genommenen Teilstrecke Küstrin–Rothenburg der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn-Gesellschaft kreuzte >122.0<. Im Jahre 1890 begann hier die Nebenbahn der Preußischen Staatsbahn nach Zielenzig >116.k<. Der Kreis selbst erbaute 1907 die Weststernberger Kreiskleinbahn von Kunersdorf nach Ziebingen=Sandow, die weitgehend der Oder folgte >115.p<. Den Betrieb führte das Landesverkehrsamt Brandenburg ebenso wie für die Kleinbahn Küstrin–Hammer, deren 1896 eröffneter erster Teil nur den Norden des Kreises im Warthebruch streifte >115.h<. Die Zahlen in >< beziehen sich auf das Deutsche Kursbuch 1939. Städte und GemeindenZum Kreis Weststernberg gehörten in den 1930er Jahren die folgenden Städte und Gemeinden:
Zum Kreis gehörte außerdem der gemeindefreie Gutsbezirk Forst Reppen. Literatur
WeblinksCommons: Landkreis Weststernberg – Sammlung von Bildern
Einzelnachweise
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