Kreis Braunsberg
Der Kreis Braunsberg war ein Landkreis im früheren Ostpreußen, der zwischen 1818 und 1945 bestand. Bereits von 1773 bis 1818 bestand im Ermland ein Kreis Braunsberg, der allerdings ein deutlich größeres Gebiet umfasste. GeographieDer Kreis Braunsberg umfasste das nördliche Ermland und grenzte im Nordwesten an das Frische Haff. Der Fluss Passarge, der innerhalb des Kreisgebietes in das Frische Haff mündet, bildete die südwestliche Kreisgrenze zum Kreis Preußisch Holland. GeschichteDas Gebiet des Kreises Braunsberg gehörte historisch zum Fürstbistum Ermland, das 1772 im Rahmen der ersten polnischen Teilung an das Königreich Preußen fiel. Nach der Einbindung in den preußischen Staat wurden im Ermland 1773 zunächst die beiden landrätlichen Kreise Braunsberg und Heilsberg eingerichtet, die beide der Kriegs- und Domänenkammer Königsberg zugeordnet wurden.[1] Der damalige Kreis Braunsberg hatte eine Fläche von ca. 1540 km² und umfasste die alten ermländischen Ämter Braunsberg, Frauenburg, Guttstadt, Mehlsack sowie Wormditt.[2][3][4] Im Rahmen der preußischen Verwaltungsreformen ergab sich die Notwendigkeit einer umfassenden Kreisreform in ganz Ostpreußen, da die 1752 bzw. 1773 eingerichteten Kreise sich als unzweckmäßig und zu groß erwiesen hatten. Im Ermland wurde aus dem nordwestlichen Teil des alten Kreises Braunsberg mit Wirkung vom 1. Februar 1818 ein neuer Kreis Braunsberg gebildet. Er umfasste zunächst die katholischen Kirchspiele Bludau, Braunsberg, Frauenburg, Frauendorf, Groß Rautenberg, Heinrikau, Langwalde, Layß, Lichtenau, Mehlsack, Migehnen, Peterswalde bei Mehlsack, Plaßwich, Plauten, Schalmey, Tolksdorf und Wusen.[5] Das Landratsamt war in Braunsberg ansässig. Am 1. April 1819 wurden die Kreisgrenzen noch einmal verändert. Das Kirchspiel Frauendorf aus dem Kreis Braunsberg kam zum Kreis Heilsberg und das Kirchspiel Wormditt wechselte aus dem Kreis Heilsberg in den Kreis Braunsberg.[6] Der Kreis Braunsberg wurde dem Regierungsbezirk Königsberg zugeordnet, der 1808 aus der alten Kriegs- und Domänenkammer Königsberg hervorgegangen war. Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen und Westpreußen – zur Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg i. Pr. Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Nach der Teilung der Provinz Preußen in die Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Braunsberg am 1. April 1878 Bestandteil Ostpreußens. Zum 30. September 1929 fand im Kreis Braunsberg wie im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle Gutsbezirke bis auf den unbewohnten Gutsbezirk Frisches Haff aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Im März 1945 eroberte die Rote Armee das Kreisgebiet und unterstellte es bis Mai 1945 der Verwaltung der Volksrepublik Polen, die die Kreisgrenzen zunächst beibehielt. Für den Kreis wurde die polnische Bezeichnung Braniewo eingeführt. Die Einwohner des Kreisgebiets waren zu etwa 80 % geflohen oder in die Sowjetunion als Arbeitskräfte abtransportiert worden. Der Rest wurde nach Kriegsende einer „Verifizierung“ unterzogen, mit dem Ergebnis, ab Februar 1946 bis 1948 nahezu vollständig vertrieben zu werden. Der heutige Powiat Braniewski (Braunsberger Kreis) mit der Kreisstadt Braniewo ist nicht vollständig identisch mit dem ehemaligen Kreis Braunsberg, da Wormditt (Orneta) und seine Umgebung in den Powiat Lidzbarski (Heilsberger Kreis) ausgegliedert wurden, während der südliche Teil des ehemaligen Kreises Heiligenbeil eingegliedert wurde. Einwohnerentwicklung
PolitikLandräte
WahlenIm Deutschen Kaiserreich bildete der Kreis Braunsberg zusammen mit dem Kreis Heilsberg den Reichstagswahlkreis Königsberg 6. Dieser stark katholisch geprägte Wahlkreis wurde bei allen Reichstagswahlen zwischen 1871 und 1912 von Kandidaten der Deutschen Zentrumspartei bzw. katholisch-klerikalen Kandidaten gewonnen.[15] In der Weimarer Republik gewann die Zentrumspartei bei den Wahlen bis 1933 die absolute Mehrheit der Stimmen. KommunalverfassungDer Kreis Braunsberg gliederte sich in Städte, in Landgemeinden und – bis zu deren fast vollständigem Wegfall im Jahre 1928 – in Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab dem 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle Gemeinden. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 die im Deutschen Reich gültige Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881. Städte und GemeindenVerwaltungsgliederung 1945Der Kreis Braunsberg setzte sich am 1. Januar 1945 aus 96 Gemeinden, darunter die Städte Braunsberg (Ostpr.), Frauenburg, Mehlsack und Wormditt sowie dem unbewohnten Gutsbezirk Frisches Haff zusammen:[6][11]
Vor 1945 aufgelöste GemeindenAm 17. Oktober 1928 wurden mehrere bevölkerungsarme Gemeinden in größere Nachbargemeinden eingegliedert:[6]
Bereits 1894 war die Gemeinde Schloßdamm-Braunsberg in die Stadt Braunsberg eingegliedert worden. Persönlichkeiten
Literatur
WeblinksCommons: Kreis Braunsberg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
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