Generalinspekteur der Bundeswehr
Der Generalinspekteur der Bundeswehr (GenInspBw) ist der ranghöchste Soldat der Bundeswehr, truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten der Streitkräfte sowie deren höchster militärischer Repräsentant. Er ist der militärische Berater des Bundesministers der Verteidigung sowie der Bundesregierung. Zu seinem Verantwortungsbereich zählen die Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung, einschließlich der Planung und der Weiterentwicklung sowie die Führung der Streitkräfte. Ihm unterstehen der Inspekteur des Heeres, der Luftwaffe, der Marine, des Sanitätsdienstes, der Streitkräftebasis und des Cyber- und Informationsraums unmittelbar sowie sieben weitere ihm direkt unterstellte Dienststellen der Bundeswehr. Generalinspekteur der Bundeswehr ist seit 17. März 2023 General Carsten Breuer. Position und BefugnisseDienstsitz des Generalinspekteurs ist das Verteidigungsministerium im Bendlerblock in Berlin. Der Generalinspekteur wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundesverteidigungsministers ernannt, seine Amtszeit ist jedoch nicht von der des Bundesministers der Verteidigung abhängig. Der Generalinspekteur ist truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten der Streitkräfte (siehe Vorgesetztenverordnung) und auch aller dort eingesetzten zivilen Mitarbeiter. Er ist Teil der Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg). Zur Leitung des Verteidigungsministeriums gehören unter dem Bundesminister zwei parlamentarische und zwei beamtete Staatssekretäre. Diesen ist der Generalinspekteur jedoch aufgrund des Primats der Politik untergeordnet. Als ranghöchster Soldat der Bundeswehr sind dem Generalinspekteur die Streitkräfte in jeder Hinsicht unterstellt. Damit kann er verbindliche Grundlagen für alle Soldaten der Bundeswehr festlegen, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einem jeweiligen Organisationsbereich. Seit 1970 steht dem Generalinspekteur ein Brigadegeneral als Beauftragter für Erziehung und Ausbildung zur Seite, der das Inspektionsrecht des Generalinspekteurs in der Truppe in Fragen der Erziehung, Ausbildung und Inneren Führung vollzieht. GeschichteGeneralinspekteure seit 1957Am 1. Juni 1957 wurde mit General Adolf Heusinger der erste Generalinspekteur der am 12. November 1955 gegründeten Bundeswehr berufen. Erster Stellvertreter des Generalinspekteurs war seit 1964 Generalleutnant Gustav-Adolf Kuntzen. 1972 wurde als erster Admiral Armin Zimmermann Generalinspekteur und 1976 mit General Harald Wust der erste Luftwaffenoffizier. Mit elf Amtsinhabern wurde der Großteil der Generalinspekteure von der Teilstreitkraft Heer gestellt; jeweils zwei Inspekteure kamen von Luftwaffe und Marine. Die bisher längste Amtszeit hatte Volker Wieker inne (3009 Tage), gefolgt von Wolfgang Schneiderhan mit 2705 Tagen und Ulrich de Maizière (2045 Tage). Die kürzeste Amtszeit hatte Hans-Peter von Kirchbach mit 456 Tagen inne. Blankeneser Erlass 1970Am 21. März 1970 unterschrieb der Bundesminister der Verteidigung Helmut Schmidt anlässlich einer Tagung an der Führungsakademie der Bundeswehr den Blankeneser Erlass. Dieser regelte erstmals die Stellung und Befugnisse des Generalinspekteurs und definierte ihn als „Gesamtverantwortlichen für die Bundeswehrplanung im Verteidigungsministerium“.[1] Berliner Erlass 2005Am 21. Januar 2005 wurde der Blankeneser Erlass vom Bundesverteidigungsminister Peter Struck durch den Berliner Erlass ergänzt, der die militärische Spitzengliederung im Verteidigungsministerium neu geordnet und die Stellung der Staatssekretäre erheblich gestärkt hat.[2] Er war bis zum 31. März 2012 in Kraft. Der Generalinspekteur war unterhalb der zivilen Leitung, also dem Verteidigungsminister und in seiner Abwesenheit den Staatssekretären als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt, in „herausgehobener Stellung“ die „zentrale militärische Instanz“.[2]:1.2 der Anlage Nachgeordnet waren die fünf Inspekteure mit ihren Führungsstäben. Als ranghöchster Soldat der Bundeswehr war er ihr höchster militärischer Repräsentant und somit Vertreter der Bundeswehr in den internationalen Gremien, in denen die Chefs der Stäbe der Gesamtstreitkräfte verbündeter oder befreundeter Staaten zusammenkamen. Mit diesen war er vergleichbar, hatte jedoch nicht dieselbe Entscheidungsgewalt wie die Generalstabschefs anderer Nationen. Eine weitere Neuerung war die Verantwortlichkeit des Generalinspekteurs für die Bundeswehrplanung und Einsatzfähigkeit der Streitkräfte. Dementsprechend wurden die Befugnisse der einzelnen Inspekteure verringert. Die Inspekteure waren zwar weiterhin verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der ihnen unterstellten Verbände, allerdings „im Rahmen der ihnen hierfür zugeteilten Kräfte und Mittel und gebilligten Strukturen“.[2]:2.2.2 der Anlage Dies bedeutete, dass der Generalinspekteur entschied, welche Ressourcen den einzelnen Teilstreitkräften und militärischen Organisationsbereichen zur Verfügung standen. Die Stellung der Inspekteure der drei Teilstreitkräfte als truppendienstliche Vorgesetzte ihrer Befehlsbereiche blieb zwar bestehen, jedoch war der Generalinspekteur nun verantwortlich für „streitkräftebezogene ministerielle Fachaufgaben“ und gab die „streitkräftegemeinsamen Grundsätze“ vor. „Dies schließt grundsätzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Führung, der Ausbildung, der Inneren Führung und der politischen Bildung, zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und zur Wahrnehmung der Materialverantwortung ein“.[2]:2.1.2 der Anlage Durch diese Neuordnung der Befugnisse war es dem Generalinspekteur möglich, durch Ausbildung und Innere Führung entscheidend den Charakter der Streitkräfte zu prägen. Zudem war der Generalinspekteur durch den Erlass seit 2005 verantwortlich für die Planung, Vorbereitung, Führung und Nachbereitung aller Einsätze der Bundeswehr. Der Generalinspekteur der Bundeswehr hatte zwei Stellvertreter, von denen einer zugleich Inspekteur der Streitkräftebasis war.[2]:2.1.4 der Anlage Der Generalinspekteur wurde bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch folgende Instanzen unterstützt:[2]:2.1.3 der Anlage
Dresdner Erlass 2012Die Befugnisse des Generalinspekteurs wurden im Dresdner Erlass mit Wirkung vom 1. April 2012 neu geregelt.[3] Er steht in der Nachfolge des Blankeneser Erlasses aus dem Jahr 1970. Der Berliner Erlass vom 21. Januar 2005 und andere wurden aufgehoben. Mit dem Dresdner Erlass erhielt der Generalinspekteur die operativen Mittel und hierarchischen Befugnisse, mit denen er tatsächlich führen kann. Insgesamt sind die Befugnisse des Generalinspekteur heute mit denen oberster Soldaten der NATO-Verbündeten (Generalstabschefs) vergleichbar.[4] Die Streitkräfte sind dem Generalinspekteur „in jeder Hinsicht unterstellt“. Er ist unmittelbarer Vorgesetzter der Soldaten der Streitkräfte nach §1 Vorgesetztenverordnung.[3]:II. 3. Der Generalinspekteur ist Vorsitzender des Militärischen Führungsrates, in dem streitkräftegemeinsame Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung behandelt werden. Der Militärische Führungsrat dient der Willensbildung und der Entscheidungsvorbereitung für den Generalinspekteur. Dem Führungsrat stehen jedoch keine formalen Entscheidungskompetenzen zu.[3]:II. 5. Für die Planung, Vorbereitung, Führung und Nachbereitung von Einsätzen der Bundeswehr ist der Generalinspekteur ebenso verantwortlich. Er führt die Einsätze über die Abteilung „Strategie und Einsatz“ im Verteidigungsministerium sowie über das Einsatzführungskommando der Bundeswehr. Alle Abteilungsleiter des Verteidigungsministeriums sind zur Zusammenarbeit mit dem Generalinspekteur verpflichtet.[3]:III. 1. Änderungen auf Grund des Russischen Überfalls auf die Ukraine seit 2022Auf Grund des Russischen Überfalls auf die Ukraine im Februar 2022 wurde zum 1. Oktober 2022 das Territoriale Führungskommando der Bundeswehr aufgestellt und dem Generalinspekteur unterstellt. Es ist verantwortlich für die operative Führung nationaler Kräfte im Rahmen des Heimatschutzes, einschließlich der Amts- und Katastrophenhilfe sowie der zivil-militärischen Zusammenarbeit. Das Kommando bildet somit das operative Pendant zum Einsatzführungskommando der Bundeswehr.[5] Osnabrücker Erlass 2024Im April 2024 veröffentlichte das Verteidigungsministerium den Osnabrücker Erlass. Dieser ergänzt die zum 1. Februar 2024 neu eingenommene Struktur des BMVg sowie die am 4. April 2024 entschiedene neue Struktur der Bundeswehr durch Grundsätze für die Spitzengliederung und Führungsorganisation im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr. Ziel des Osanbrücker Erlasses ist die ebenengerechte Aufgabenwahrnehmung, die eindeutige Festlegung der Rollen und Aufgaben, die Planung und operative Führung aus einer Hand und die Reduzierzung von Schnittstellen. Darüber hinaus sollen sich die Entscheidungs- und Abstimmungsprozessen maßgeblich an den Faktoren Schnelligkeit, Informationsüberlegenheit und Belastbarkeit orientieren. Die Befugnisse des Generalinspekteur der Bundeswehr aus dem Dresdner Erlass wurden mit dem Osnabrücker Erlass bestätigt.[6] Das 2022 aufgestellte Territoriale Führungskommando der Bundeswehr sowie das Einsatzführungskommando der Bundeswehr werden zum Operatives Führungskommando der Bundeswehr zusammengeführt. Das Planungsamt der Bundeswehr wechselt mit dem 1. April 2025 zum neu aufgestellten Unterstützungskommando der Bundeswehr, während das Luftfahrtamt der Bundeswehr seit dem 1. Oktober 2024 dem Inspekteur der Luftwaffe unterstellt ist. Unmittelbar unterstellte DienststellenDem Generalinspekteur sind folgende sieben Dienststellen unmittelbar unterstellt:[7][8]
Bis auf das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst, welches eine zivile Bundesoberbehörde ist, gehören diese Dienststellen zu den Streitkräften. Ehemalige unterstellte Truppenteile
BesoldungDer Generalinspekteur erhält gemäß Bundesbesoldungsordnung (BBesO) zusätzlich zum Grundgehalt der Besoldungsgruppe B10 (General bzw. Admiral, vier Sterne) eine Amtszulage. Seit 1. April 2022 beläuft sich das monatliche Grundgehalt in B10 auf brutto 14.626,52 €. Liste der Generalinspekteure der Bundeswehr
Die Generalinspekteure Heusinger, Altenburg, Naumann und Kujat wurden nach ihrer Amtszeit noch Vorsitzende des NATO-Militärausschusses. StellvertreterDer Generalinspekteur der Bundeswehr hat einen Stellvertreter im Rang eines Generalleutnants oder Vizeadmirals, der ihn vertritt, jedoch keine eigene ministerielle Instanz darstellt. (II. 2. Dresdner Erlass) Er war seit seiner Einrichtung 1964 bis zum Jahr 2003 zugleich Inspekteur der Zentralen Militärischen Dienststellen der Bundeswehr. Nachdem der Führungsstab der Streitkräfte und der Führungsstab der Streitkräftebasis 2003 fusioniert wurden, gab es mit dem Inspekteur der Streitkräftebasis einen zweiten Stellvertreter des Generalinspekteurs mit der Dienstbezeichnung Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr und Inspekteur der Streitkräftebasis. In seiner Eigenschaft als Stellvertreter stellte er ebenso keine ministerielle Instanz dar. Er war zugleich Inspekteur der Streitkräftebasis und damit truppendienstlicher Vorgesetzter der Streitkräftebasis und vertrat den Generalinspekteur bei der Führung der Streitkräfte. Ihm unterstanden u. a. das Referat für Rechtsberater und Universitäten der Bundeswehr. Zudem ist er Beauftragter für Reservistenangelegenheiten. Liste der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr
Literatur
Siehe auch
WeblinksCommons: Berliner Erlass – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
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