KragenverwaltungAls Kragenverwaltung wird eine Verwaltungsgliederung genannt, bei der das Zentrum Sitz der Verwaltungseinheit der Peripherie ist, obwohl es selbst eine eigene Verwaltungseinheit bildet.[1] Der Landkreis umschließt dabei häufig die kreisfreie Stadt ganz oder zu großen Teilen. Häufigstes Beispiel ist eine kreisfreie Stadt (Stadtkreis), die zugleich Sitz der Verwaltung des sie umgebenden Kreises (Landkreises) ist, ohne ihm anzugehören („Kragenkreis“). BeispieleDeutschlandIn Deutschland existieren 32 Landkreise mit externer Kreisverwaltung.
Kragenkreise gab es auch in Nordrhein-Westfalen bis zur Gebietsreform von 1973/75 (Kreise Bielefeld, Herford, Münster, Iserlohn). Österreich
Übriges Europa
GerichtsbarkeitIn der Gerichtsbarkeit findet sich das Beispiel eines Kragengerichts:
Siehe auchWeblinks
Einzelnachweise
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