Kopenhagener WellenplanDer Kopenhagener Wellenplan bezeichnet den 1948 in Kopenhagen ausgearbeiteten Wellenplan zur Verteilung der Sendefrequenzen für Rundfunksender im Lang- und Mittelwellenbereich. RatifizierungDer Kopenhagener Wellenplan wurde wegen der vielfach als ungerecht betrachteten Zuteilung der Frequenzen von einigen der teilnehmenden Staaten (Österreich, Luxemburg, Schweden, Türkei, Syrien, Ägypten und Island) nicht unterzeichnet. Deutschland, dem in diesem Plan nur sehr wenige Frequenzen (z. B. nur zwei Mittelwellenfrequenzen) zugeteilt wurden, war als Kriegsverlierer nicht vertreten. AuswirkungenUngeachtet der Kritik trat der Kopenhagener Wellenplan am 15. März 1950 in Kraft. Die Obergrenze des Mittelwellenbereichs wurde von 1465 kHz auf 1602 kHz erhöht. Als Folge der schlechten Frequenzzuteilungen wurde in Deutschland der zügige Ausbau der UKW-Sendernetze vorangetrieben. Allerdings gelang es im Zuge bilateraler Abkommen und in Kooperation mit den alliierten Streitkräften, deren Sender wie AFN oder BFBS beim Kopenhagener Wellenplan nicht berücksichtigt wurden, weitere Sendefrequenzen im Lang- und Mittelwellenbereich, zum Beispiel 1953 für den Deutschen Langwellensender, zu koordinieren. UmsetzungVon Anbeginn wurde der Vertrag auch von den unterzeichnenden Ländern nicht konsequent eingehalten.[1] Im Verlauf der 1960er und 1970er Jahre hielten sich dann immer weniger Staaten an den Kopenhagener Wellenplan, sodass 1974/75 ein neuer Wellenplan für den Lang- und Mittelwellenbereich, der Genfer Wellenplan, ausgearbeitet wurde. Literatur
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Einzelnachweise
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