KooperationsraumAls Kooperationsraum werden im Bundesland Nordrhein-Westfalen festgelegte Regionen bezeichnet, in die das Land verkehrstechnisch unterteilt ist. In jedem Kooperationsraum sind die Städte und Kreise für die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zuständig. Das betrifft die Streckennetze, Tarifsysteme und Fahrpläne aller Verkehrsträger des innerstädtischen und des Regionalverkehrs (Busse, Stadtbahnen, S-Bahnen und Regionalzüge). Ferner haben sich die Städte und Kreise für das Angebot auf der Schiene in jedem einzelnen Kooperationsraum zu einem Zweckverband zusammengeschlossen. Die KooperationsräumeFolgende drei Kooperationsräume bestehen in Nordrhein-Westfalen derzeit:
Situation bis 2007Anfänglich bestanden in Nordrhein-Westfalen 9 Kooperationsräume. Diese waren:
Aufgrund der Bestrebungen des Landes, die Anzahl der Kooperationsräume bzw. Verkehrsverbünde zu beschränken, haben sich 2008 zwei neue Dachverbände gebildet. Für die Räume 2 und 3 wurde der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) eingerichtet, die Räume 4 bis 8 sind unter dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe zusammengeschlossen. Vorgesehen ist weiter der Zusammenschluss der Verkehrs- /Tarifverbünde in diesen Bereichen. |
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