Konsistorium AltenburgDas Konsistorium Altenburg wurde nach der Auflösung des seit 1554 für das Herzogtum Sachsen-Weimar zuständigen Konsistoriums (zuerst in Weimar, ab 1569 in Jena) im Jahre 1612 für das Herzogtum Sachsen-Altenburg eingerichtet. Seine Aufgaben im Rahmen der Ausübung des landesherrlichen Kirchenregiments nach der Reformation über die evangelisch-lutherische Kirche bestanden in der Leitung des Kirchen- und Schulwesens und in der Ausübung der Ehegerichtsbarkeit. Im Einzelnen fielen darunter:
Auch während der Zugehörigkeit zum Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg 1672–1826 blieb es, wie die anderen Landesbehörden des Altenburger Landesteils, bestehen. 1831 trat es die Gerichtsbarkeit an das Landesjustizkollegium ab. 1869 wurde es aufgelöst, und seine Aufgaben übernahm die Abteilung für Kultusangelegenheiten im Ministerium zu Altenburg. Leiter des Konsistoriums war immer ein Jurist. Die Altenburger Generalsuperintendenten waren als Räte Mitglieder des Konsistoriums, dazu weitere Juristen und Theologen. Literatur
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