Es wurde mit Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 24. Januar 1978 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Das NSG wird unter der Schutzgebietsnummer 2.034 geführt und hat eine Größe von 22,8 Hektar. Der CDDA-Code für das Naturschutzgebiet lautet 82074[1] und entspricht der WDPA-ID.
Unter dem gleichen Namen besteht auch ein 82,4 Hektar großer Bannwald, das NSG liegt in der südöstlichen Ecke des Bannwaldes.
Schutzzweck
Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung des blockreichen Buntsandsteinhanges über dem Nagoldtal sowie des lindenreichen, wärmeliebenden Gesteinblockwaldes (artenreicher, urwaldähnlicher „Klebwald“). Durch Pflegemaßnahmen soll die übrige Waldvegetation in den derzeit noch forstlich genutzten Gebietsteilen an die vorhandene urwaldähnliche Vegetation angepasst werden.
Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe. Thorbecke, Stuttgart 2000, ISBN 3-7995-5172-7