Klaus BauerKlaus Bauer (* 19. Mai 1942) ist ein deutscher Rechtsanwalt und ehemaliger Präsident des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs. WerdegangBauer studierte in München Rechtswissenschaft. 1972 promovierte er bei Klaus Tipke, Köln, über ein steuerrechtliches Thema. Im gleichen Jahr trat er als Regierungsrat z. A. in die bayerische Finanzverwaltung ein. 1975 wechselte er in die Anwaltschaft. Seit 1978 ist er auch Fachanwalt für Steuerrecht. TätigkeitSchwerpunkte der beruflichen Tätigkeit von Bauer sind das Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Auf diesen Gebieten berät und vertritt er Privatleute, Unternehmen und Steuerberater („Berater der Berater“). Hierüber referiert er auch laufend in Fortbildungsveranstaltungen für Anwälte und Steuerberater. Bauer war Lehrbeauftragter an der Ludwig-Maximilians-Universität München für Vertragsgestaltung und Präsident des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs. Er publizierte über steuerrechtliche Fragen in der Reihe „Steuerrecht im Rechtsstaat“, einer Länderreihe zum internationalen Erbrecht und in einem Handbuch zum anwaltliche Vergütungsrecht und ist Ehrenmitglied des Münchener Anwaltvereins. Ehrungen
Werke (Auswahl)
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