Kinder- und JugendgesundheitsdienstKinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) ist eine Abteilung oder ein Sachgebiet der (kommunalen) unteren Gesundheitsbehörden bzw. des Gesundheitsamtes im Bereich Öffentlicher Gesundheitsdienst. Da Gesundheit (wie auch Bildung) in Deutschland föderalistisch geregelt ist, stützen sich die Aufgaben des KJGD auf eine Reihe länderspezifischer gesetzlicher Vorschriften (Schulgesetze, Gesundheitsdienstgesetze u. a.) und ergeben sich aus der operationellen Definition der Sozialpädiatrie. ArbeitsweiseDer KJGD untersucht und berät subsidiär, (sozial)kompensatorisch und nicht therapeutisch meist in Teams vor Ort z. B. in den Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder (Kindergarten, Schule). Hier versteht er seine Funktion auch als Betriebsarzt der Einrichtung. Die Teams bestehen im Idealfall aus einem Kinderarzt/Kinderärztin (Schularzt/Schulärztin) und einer/m sozialmedizinischen Assistentin/en bzw. medizinischen Fachangestellten. AufgabenbereichHauptaufgabe ist die Schulgesundheitspflege. In Zeiten, in denen soziale Schichten zunehmend auseinanderdriften, (relative) Armut keine Ausnahme ist und gesundheitliche Vorsorge bzw. medizinische Regelversorgung für viele nicht mehr ausreichend garantiert ist bzw. nicht ausreichend wahrgenommen wird, gilt es, wesentliche gemeinwesenorientierte sozialpädiatrische Aufgaben zu sichern. Hierzu gehören beispielsweise:
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