KassenprüferKassenprüfer (in der Schweiz: Revisor, in Österreich auch Rechnungsprüfer) ist eine Aufgabe in bargeldintensiven Unternehmen oder in Kirchengemeinden, Parteien oder Vereinen. AllgemeinesDie Funktion der Kassenprüfung ist insbesondere in bargeldintensiven Unternehmen (Kreditinstitute, Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie) vorgesehen. Hier verändert sich der Kassenbestand durch Bareinzahlungen und Barauszahlungen mehrfach täglich, sodass die Kassierer bei ihrer Tätigkeit einem höheren Fehlerquotienten ausgesetzt sind als bei weniger umsatzstarken Kassen. Die Kassenprüfung ist die Verwirklichung des Vier-Augen-Prinzips beim Kassierer. Aus Gründen der Funktionstrennung dürfen die Aufgaben des Kassierers und Kassenprüfers nicht von derselben Person wahrgenommen werden.[1] Im Verein sollten wegen der Gefahr einer Interessenkollision Kassenprüfer keine weiteren Aufgaben übernehmen. AufgabenIm gewerblichen Betrieb obliegt dem Kassenprüfer die Aufgabe, den täglichen Endbestand des Kassenbuchs mit dem tatsächlichen Kassenbestand zu vergleichen (Kassenprüfung). Das Kassenbuch enthält sämtliche Belege zu den Ein- und Auszahlungen (Kassenbons, Quittungen), die mit den im Kassenbuch enthaltenen Beständen verglichen werden müssen. Da die Kasse nicht nur Bargeldtransaktionen verzeichnet, sondern auch Kartenzahlungen sowie Schecks annimmt, muss der Kassenprüfer auch diese kontrollieren. Besteht ein Unterschied zwischen Endbestand des Kassenbuchs und tatsächlichem Kassenbestand, spricht man von der Kassendifferenz. Das Vier-Augen-Prinzip soll Fehler (Kassendifferenz) oder Missbrauch (Diebstahl) vermindern. Im Verein kontrolliert der Kassenprüfer die Tätigkeit des Vorstands und des Kassenwarts oder Schatzmeisters hinsichtlich Korrektheit und finanzieller Auswirkungen auf den Verein. Gesetzlich ist eine Kassenprüfung jedoch nicht vorgeschrieben. Nicht nur in der Schweiz, sondern auch in manchen deutschen Vereinen wird in der Satzung statt dem Begriff Kassenprüfer der Begriff Revisor verwendet. Mit dieser Bezeichnung soll ein erweiterter Prüfungsauftrag angedeutet werden. Diese Amtsbezeichnung bietet sich immer dann an, wenn der Prüfer nicht nur die Kassenbücher und Belege der Vergangenheit prüfen soll, sondern weitergehend z. B. auch die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen, die satzungsgemäße Verwendung der Mittel sowie zukunftsorientiert die korrekte Aufstellung und die Einhaltung des Haushaltsplans bewerten soll[2]. Der genaue Prüfungsumfang von Kassenwart oder Revisor sollte über eine in der Vereinssatzung verankerte Finanzordnung geregelt werden.[3] ErnennungKassenprüfer werden, je nach den Bestimmungen der Vereinssatzung, von der Mitgliederversammlung oder einem Kontrollgremium berufen. Wer in Vereinen als Kassenprüfer gewählt werden darf, ergibt sich aus der Satzung. Im Regelfall werden Mitglieder des Vereins hierfür durch die Mitgliederversammlung gewählt, die nicht dem Vorstand angehören dürfen.[4] In Unternehmen erfolgt die Ernennung aufgrund von Bewerbungen auf eine Stellenbeschreibung. Die Vereinssatzungen sehen für die Wahl zum Kassenprüfer oft keine Mindestqualifikation vor. Das führt zu einer unterschiedlichen Qualität der Kassenprüfungen. Als Absicherungsmöglichkeit enthalten einige Satzungen das Recht der Kassenprüfer oder der Mitgliederversammlung, bei umfangreicherem Prüfungsbedarf die Hilfe von Buchprüfern oder Wirtschaftsprüfern in Anspruch zu nehmen. Dabei darf der Kassenprüfer nicht dem Vorstand oder einem anderen kontrollierendem Organ des Vereins angehören.[5] ArbeitsablaufDer Arbeitsablauf von Kassenprüfern sieht zunächst die Einsicht in sämtliche Unterlagen vor, die sich auf die Aufgaben der Kassenprüfung beziehen (etwa Arbeitsanweisungen, Dienstanweisungen). In Vereinen umfasst die Kassenprüfung nicht nur die Prüfung der Kasse, sondern die Kontrolle der gesamten Buchführung und des Jahresabschlusses. Der Kassenprüfer kommt mit seinem Prüfungsergebnis, dem Kassenprüfungsbericht, auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung. Dabei achten Kassenprüfer auf folgende Aspekte: Sorgfalt
Wahrung der Betriebs- und Vereinsinteressen
Einhaltung von Kompetenzen
Beachtung des SteuerrechtsBei kleinen Vereinen und Kleinbetrieben gilt ein vereinfachtes Steuerrecht. Besondere Regeln gelten für gemeinnützige Vereine. Nicht alle aufgeführten Punkte müssen daher bedeutsam sein.
Sparsamkeit
Sicherheitsvorschriften
WirkungDie in der Regel jährlichen Kassenprüfungen haben folgende Wirkungen:
EntlastungDer Prüfungsbericht ist Entscheidungsgrundlage für die Mitgliederversammlung. Sie befindet, ob der Kassenwart und der gesamte Vorstand des Vereins (als geschäftsführendes Organ) entlastet werden sollen. Durch die Entlastung spricht die Mitgliederversammlung den entlasteten Personen das Vertrauen aus und verzichtet auf nachträgliche Schadensersatzforderungen. Die Entlasteten sind – auch nach erfolgter Entlastung – jedoch nicht vor Ansprüchen aus solchen Sachverhalten geschützt, die deshalb nicht entdeckt wurden, weil sie die Kassenprüfer etwa durch Vorlage falscher oder unvollständiger Unterlagen getäuscht haben oder über die schriftliche Unterlagen im Verein nicht vorliegen. Weblink
Einzelnachweise
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