Am 26. Juni 1913 ersuchte er die Medizinische Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen um Zulassung zur Habilitation.[5] Da er in Kiel schon habilitiert war, erfolgte die Umhabilitation. Am 16. Juli 1913 erging die Genehmigung des Kgl. Württembergischen Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, v. Korff gemäß den Normen für die Habilitation von Privatdozenten vom 13. Februar 1909 die Erlaubnis zur Abhaltung von Vorlesungen im Fach Anatomie zu erteilen. Gleichzeitig wurde die Verleihung des Titels und Rangs eines außerordentlichen Professor eingeleitet. Die Verleihung von Titel und Rang eines außerordentlichen Professors erfolgte am 22. Juli 1913.[6][7] Im Ersten Weltkrieg war v. Korff spätestens ab 1917 in einem Lazarett in Leipzig tätig. Im November 1918 teilte er der Universität Tübingen mit, dass er seine Arbeit in Tübingen wieder aufnehmen wolle, wenn er in die 2. Prosektur aufrücken könne. Die Verhandlungen zwischen Universität und Karl von Korff verliefen ergebnislos. Nachdem er der 1919 durch die Universität angeordneten Wiederaufnahme des Dienstes nicht nachgekommen war, verfügte das Ministerium des Volksstaats Württemberg 1919 die Entlassung. Als die Universität 1926 einen Prozess gegen von Korff anstrengen wollte, kamen die Schreiben an die zuvor bekannte Anschrift Korffs in Leipzig als unzustellbar zurück.[8]