Karl BrummKarl Brumm (* 7. August 1902 in Wilhelmshaven; † 10. April 1965 in Stade) war SS-Hauptscharführer und NS Sonderrichter in Schwerin, der nach dem Zweiten Weltkrieg ungehindert zum Landgerichtsdirektor in Stade aufstieg.[1] LebenAktivitäten in der NS-ZeitRichter und Staatsanwälte trugen maßgeblich zur Etablierung und Festigung des nationalsozialistischen Unrechtsstaates bei, u. a. durch die Mitwirkung am Völkermord an den Sinti und Roma.[2] So soll laut Anschuldigung der Staatsanwaltschaft des Oberlandesgericht Braunschweig auch Karl Brumm schwere Menschenrechtsverbrechen gegen Sinti und Roma ausgeübt haben. Er beantragte am 14. Oktober 1939 die Aufnahme in die NSDAP und wurde zum 1. Januar 1940 aufgenommen (Mitgliedsnummer 7.919.531).[3] Aktivitäten in der NachkriegszeitWeil die eklatanten Personalprobleme der Justiz in den ersten Jahren der Nachkriegszeit in der britischen Besatzungszone nach Ansicht der britischen Militärregierung nicht anders zu lösen waren, stufte sie zunächst jene Juristen, die nach 1937 der NSDAP beigetreten waren, ebenso wie die Wehrmachtsrichter als unbelastet ein. Ab Juni 1946 konnten alle Juristen verwendet werden, sofern sie das Entnazifizierungsverfahren durchlaufen hatten, das gerade bei Juristen oft durch sog. „Persilscheine“ unterlaufen wurde. Bald amtierten wieder Tausende von ehemaligen NS-Juristen in der Justiz und Verwaltung.[4][5] Kurz darauf strömten auch großzügig entnazifizierte ehemalige Sonderrichter und SA-Mitglieder nach. Bereits 1948 waren 30 Prozent der Gerichtspräsidenten und 80 bis 90 Prozent der Landgerichtsdirektoren und Landgerichtsräte der britischen Besatzungszone ehemalige NSDAP-Mitglieder. Etliche waren vor der weitaus rigideren Entnazifizierungspolitik in der sowjetischen Besatzungszone in den Westen, und wegen der großzügigen Einstellungspraxis, insbesondere nach Niedersachsen geflohen. Unter diesen Bedingungen konnte auch Karl Brumm nach dem Krieg ungehindert zum Landesgerichtsdirektor in Stade aufsteigen. Im Jahre 1960 eröffnete die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Braunschweig ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Totschlag.[6][7] Er wurde beschuldigt, kurz vor Kriegsende 1945 drei Roma, die auf einem „Evakuierungsmarsch“ zwischen Ravensbrück und Malchow austreten wollten, erschossen zu haben. Das Verfahren wurde eingestellt.[8] Am 16. November 1995 räumte der Bundesgerichtshof selbstkritisch ein, dass viele ehemalige deutsche Juristen wegen Rechtsbeugung und anderer Kapitalverbrechen hätten verurteilt werden müssen: „Darin, daß dies nicht geschehen ist, liegt ein folgenschweres Versagen bundesdeutscher Strafjustiz“.[9][10] Einzelnachweise
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