KapitulationEine Kapitulation (oder ein Sich-Ergeben) ist eine Unterwerfungserklärung, im allgemeinen Sprachgebrauch ein „endgültiges Sichbeugen vor überlegener Gewalt“. Im Völkerrecht werden damit Verträge zwischen militärischen Befehlshabern bezeichnet, in denen sich ein Vertragspartner den einseitig festgesetzten Bedingungen des gegnerischen unterwirft. Der Unterlegene in einem Konflikt kann für das Niederlegen der Waffen bestimmte Zugeständnisse verlangen.[1] Genauere Bestimmungen zur Kapitulation sind in der Haager Landkriegsordnung von 1907 festgehalten, dort insbesondere die Übergabe einzelner Soldaten oder kleinerer Kampfeinheiten als einseitiger Akt (englisch simple surrender), wodurch diese zu Kriegsgefangenen werden.[2] Die Bedeutung des Begriffs ist im modernen Deutsch auf die Fügung einer unterlegenen militärischen Konfliktpartei verengt. Ursprünglich bezeichnete eine Kapitulation in allgemeinerem Gebrauch eine Übereinkunft in Kapitelform von zumeist öffentlicher Bedeutung. FormenDer Abschluss einer kriegsrechtlichen Kapitulation (englisch capitulation, surrender) wird eingeleitet durch eine Kapitulationsaufforderung durch mit Vollmachten ausgestattete Parlamentäre der siegreichen Partei oder ein Kapitulationsangebot durch entsprechende Parlamentäre der unterlegenen Partei. Es kommen aber auch andere Wege der Informationsübermittlung wie Flugblätter, Funk oder Lautsprecher zum Einsatz. Der Abschluss bedarf keiner besonderen Form und erfordert keine Beteiligung von Regierungen oder Mitwirkung der Parlamente etwa in Form einer Ratifikation.[3] Bei der Kapitulation unterscheidet man zwischen einer
BeispieleStalingradEine bedingte Kapitulation, auch bezeichnet als ehrenvolle Kapitulation, wurde während des Ostfeldzuges im Zweiten Weltkrieg der deutschen 6. Armee vom sowjetischen Generaloberst Rokossowski am 8. Januar 1943 in Stalingrad angeboten:
– Generaloberst Rokossowski Nachdem dieses Angebot durch die Deutschen zunächst abgelehnt worden war, mussten die verbleibenden Truppen am 31. Januar den Kampf aufgeben, ohne Bedingungen nennen zu können. Von 107.800 deutschen Soldaten kehrten nur 6.000 aus der Gefangenschaft zurück. WestfrontDer am 1. August 1944 zum Wehrmachtsbefehlshaber von Groß-Paris ernannte General der Artillerie Dietrich von Choltitz nahm angesichts des zu erwartenden Angriffs der alliierten Truppen auf Paris durch Vermittlung des schwedischen Generalkonsuls in Paris Raoul Nordling Kontakt zur französischen Resistance auf und zögerte die Ausführung des ihm von Hitler erteilten Zerstörungsbefehls durch Militärparaden und Drohungen solange hinaus, bis er die Stadt nach seiner Gefangennahme am 25. August 1944 an Generalmajor Leclerc als Repräsentanten der regulären französischen Streitkräfte übergab.[5] 1944 befehligte Generalmajor Botho Henning Elster (1894–1952) die größte Kapitulation an der Westfront: Nach langen qualvollen Märschen gen Norden mit zahlreichen Rückzugsgefechten ergab sich Elster am 16. September 1944 mit 18.850 Soldaten und 754 Offizieren auf der Loire-Brücke von Beaugency formell dem US-General Robert C. Macon von der 83. US-Infanteriedivision. Dafür wurde er am 7. März 1945 in Abwesenheit vom 1. Senat des Reichskriegsgerichts wegen „gefährlicher und falsch verstandener Menschlichkeit“ zum Tode verurteilt (Näheres hier).[6] SüdfrontDer am 16. März 1944 als Festungskommandant nach Genua/Italien versetzte Generalmajor Günther Meinhold verhandelte auf Vermittlung eines Medizinprofessors und dessen deutscher Ehefrau im April 1945 verdeckt mit den italienischen Partisanenvertretern der CLN zunächst um einen ungestörten Abzug seiner Truppen aus Genua gegen die Zusicherung, die Ausführung der befohlenen Zerstörung von Hafen und Industrieanlagen zu verhindern, und kapitulierte nach Ausbleiben des Abzugsbefehls am 25. April 1945 gegenüber den Partisanenvertretern, bevor die alliierten Truppen 2 Tage später die bereits befreite Stadt erreichten.[7] Kapitulation einzelner VerbändeDie weiße Fahne ist offiziell seit 1907 in der Haager Landkriegsordnung als das Kennzeichen eines Parlamentärs festgelegt. In der Landkriegsordnung ist festgelegt worden, dass kriegsführende Parteien sich „ritterlich“ verhalten müssen. Da es um 1900 noch Belagerungskriege gab, wurde ein Zeichen gewählt, das auch beim schlimmsten Kampflärm und Pulverrauch aus der Ferne gut zu erkennen ist. Die Farbe Weiß hat dabei als Symbol für Reinheit und Unschuld sicherlich auch einen christlichen Hintergrund. Die weiße Fahne gilt bis heute für Soldaten und Zivilisten als Aufforderung, das Feuer einzustellen. Andere Bedeutungen des BegriffsVertragKapitulation (von lateinisch capitulare, „in Kapitel einteilen“) bezeichnete ursprünglich einen Vertrag oder eine schriftliche Vereinbarung im allgemeinen Sinn. Im militärischen Sinn war sie
Speziell wurde der Ausdruck in folgenden Fällen verwendet:
UmgangsspracheIm umgangssprachlichen Gebrauch wird die Bezeichnung „Kapitulation“ auch dann verwendet, wenn eine Seite geschlagen ist und vom Gegner diktierte Waffenstillstandsbedingungen annehmen muss. Hier fehlt jedoch die für eine Kapitulation erforderliche Besetzung und Entwaffnung. Ein Beispiel wäre der Waffenstillstand von Compiègne 1918. Das Deutsche Reich war zwar militärisch geschlagen, aber keinesfalls bereit, sein Schicksal in fremde Hände zu legen. Auch wenn jemand ein Vorhaben oder eine Meinung beispielsweise mangels Unterstützung oder aufgrund starker Gegenargumente aufgeben muss, wird ebenfalls der Begriff der Kapitulation verwendet: „Da muss ich kapitulieren!“ Einzelnachweise
Literatur
WeblinksWiktionary: Kapitulation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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