Kantonsrat (Solothurn)Der Kantonsrat Solothurn ist das Parlament des Kantons Solothurn. Er tagt im Rathaus von Solothurn und ist die gesetzgebende und oberste aufsichtführende Behörde des Kantons. Seine 100 Mitglieder werden nach Proporz für vier Jahre gewählt. Er erlässt alle grundlegenden und wichtigen Bestimmungen in Form von Gesetzen. Das Parlament tritt im Jahr in der Regel zu sieben Sessionen zusammen, die jeweils in den Monaten Januar, März, Mai, Juni, August, November und Dezember stattfinden. Eine Session umfasst dabei je nach Umfang abzuarbeitender Geschäfte zwei bis vier Tage. Die derzeitige Legislaturperiode dauert von Mai 2021 bis April 2025. Die letzte Gesamterneuerungswahl fand am 7. März 2021 statt. 2023 wurde ein Vernehmlassung zur Revision der Wahlkreise und Proporzmethode eingeleitet. AufgabenDer Kantonsrat wählt einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten, deren Amtszeit jeweils ein Jahr dauert. Alle drei zusammen stellen das Präsidium dar. Des Weiteren wählt der Kantonsrat den Staatsschreiber und dessen Stellvertreter, die Mitglieder und Ersatzrichter all jener Gerichte, wo dies nicht durch Volkswahl geschieht, den Oberstaatsanwalt und dessen Stellvertreter, die Staatsanwälte, die Jugendanwälte und den Chef der Finanzkontrolle. Der Kantonsrat erlässt alle grundlegenden und wichtigen Bestimmungen in Form von Gesetzen. Soweit der Regierungsrat nicht zum Abschluss von Staatsverträgen und Konkordaten ermächtigt wurde, werden derartige Rechtsgeschäfte durch den Kantonsrat genehmigt. Des Weiteren beschliesst der Kantonsrat einmalige Ausgaben bis zu einer Höhe von 5 Mio. Franken oder jährlich wiederkehrende Ausgaben bis zu einer Höhe von 500'000 Franken. Ausgaben, die diese Grenze überschreiten, müssen zusätzlich per Volksabstimmung bestätigt werden. Dem Regierungsrat kann der Kantonsrat Aufträge erteilen, von denen der Regierungsrat im eigenen Zuständigkeitsbereich in begründeten Fällen jedoch abweichen kann. Eingereichte Volksinitiativen werden vom Kantonsrat auf Formvorschriften, Rechtswidrigkeit oder Undurchführbarkeit geprüft und gegebenenfalls für ungültig erklärt. Die Solothurner Kantonsverfassung sieht im Artikel 28 zudem vor, dass der Kantonsrat vom Volk abberufen werden kann. Gelingt es, innerhalb von sechs Monaten 6000 Unterschriften für ein solches Begehren zu sammeln, muss zwei Monate nach Einreichung der Unterschriften eine Volksabstimmung über die Abberufung stattfinden. Wird dem Abberufungsbegehren von der Volksmehrheit zugestimmt, muss innerhalb von vier Monaten eine Neuwahl des Kantonsrates angesetzt werden. Parteien – Wahlergebnisse seit 1896
a 2009: Fusion von Freisinnig-Demokratischer Partei der Schweiz (FDP) und Liberaler Partei der Schweiz (LPS) auf nationaler Ebene unter der Bezeichnung «FDP. Die Liberalen» b 2017: Inklusive Junge SP Grafische DarstellungMitgliederWählbarkeitGemäss der in der Solothurner Kantonsverfassung vorgeschriebenen Gewaltenteilung dürfen Mitglieder des Kantonsrates nicht gleichzeitig auch Mitglieder im Regierungsrat oder des Obergerichtes sein. Auch Beamte und Angestellte der kantonalen Verwaltung und Gerichte sind von der Mitgliedschaft im Kantonsrat ausgeschlossen. Die Amtsperiode ist auf vier Jahre festgelegt. Anzahl und Verteilung auf die WahlkreiseDer Kantonsrat hat 100 Mitglieder, die nach einem Proporzsystem gewählt werden. Bis einschliesslich der Kantonsratswahl von 2001 umfasste die Zahl der Mitglieder noch 144. Die Zuteilung der Sitze auf die Wahlkreise erfolgt durch Beschluss des Kantonsrates. Massgebend ist das Verhältnis der Einwohnerzahlen der Amteien zueinander per 31. Dezember des zweiten Jahres vor der nächsten Wahl. Die Wahlkreise sind gemäss Artikel 43 Kantonsverfassung identisch mit den fünf Amteien. Es handelt sich dabei um Zusammenschlüsse von jeweils zwei der vormals zehn Bezirke, die bis einschliesslich der Wahlen 2001 die Wahlkreise bildeten. Die Verteilung der Sitze im Kantonsrat auf die Amteien wurde letztmals am 12. Juni 2016 festgelegt und ergab keine Veränderungen gegenüber der vormaligen Festlegung.
VergütungDas Kantonsratsgesetz legt im Artikel 28 allgemeine Grundsätze zur Aufwandsentschädigung der Mitglieder fest.[4] Im Einzelnen geregelt sind die Entschädigungen dann im Geschäftsreglement des Kantonsrates.[5] So steht jedem Mitglied eine jährliche Grundentschädigung von 3000 Franken zu, durch welche Aktenstudium und private Infrastruktur abgegolten werden. Hinzu kommt ein Sitzungsgeld von 130 Franken pro Teilnahme an Ratssitzungen und Kommissionssitzungen. Das Sitzungsgeld wird auf 200 Franken erhöht, wenn an einem Tag Rats- und Kommissionssitzungen stattfanden oder eine Sitzung länger als fünf Stunden dauerte und nicht mit einem Ausflug verbunden war. Das Sitzungsgeld wird verdoppelt für Ratsmitglieder, die an Rats-, Fraktions- oder Kommissionssitzungen leitende Funktion haben. Darüber hinaus gilt für den Ratspräsidenten, dass er eine jährliche Zusatzentschädigung von 10'000 Franken erhält. Wiederum für alle Ratsmitglieder gilt ein Anspruch auf eine Entschädigung von 100 Franken pro Halbtag, wenn wegen der Teilnahme an Rats- und Kommissionssitzungen es nachweisbar zu einem Erwerbsausfall kommt. Siehe auchWeblinks
Einzelnachweise
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