Kantonale Volksabstimmung «Sanierung und Erweiterung des kantonalen Spitals in Sursee»Die Kantonale Volksabstimmung «Sanierung und Erweiterung des kantonalen Spitals in Sursee» war eine Volksabstimmung im Schweizer Kanton Luzern, die am 8. Februar 2004 stattfand. Inhalt der Abstimmung war die Sanierung und Erweiterung des kantonalen Spitals in Sursee. Hintergründe und InhaltDas seit 1999 als Teil des Kantonalen Spitals Sursee-Wolhusen (KSSW) bestehende Spital Sursee wurde zwischen 1971 und 1975 erbaut. Nach rund 30 Jahren zeichneten sich Anfang des 21. Jahrhunderts Mängel ab, darunter:
Zur Behebung dieser Mängel entschloss der Luzerner Grosse Rat am 9. September 2003 in einem Dekret zur Bewilligung eines Kredits von rund 28 Millionen Franken zur Sanierung und Erweiterung des kantonalen Spitals in Sursee. Rund 2/3 des Betrags sollten in die Sanierung für werterhaltende Unterhaltsmassnahmen und zur Aufrechterhaltung des Spitalbetriebs fliessen. Daneben war die Einrichtung eines Ambulatorium und die Zusammenlegung der Küchen beider KSSW-Spitäler geplant. Während im Spital Sursee weiterhin eine Produktionsküche existieren sollte, war für das Spital Wohlhusen nur noch eine Aufbereitungsküche geplant (Cook-and-Chill-Verfahren), was jährlichen Einsparungen von 400'000 bis 500'000 Franken an Personalkosten bringen sollte. Mit einer Ausgabenhöhe von über 25 Millionen Franken unterlag das Dekret einer obligatorischen Volksabstimmung. GegenargumenteIm Grossen Rat wurden einige Gegenargumente zur Vorlage angebracht. So wehrte sich die SVP-Fraktion aufgrund der Konkurrenzierung zum Hausarzt gegen einen Ausbau des ambulanten Bereichs. Diesem Gegenargument wurde jedoch wiederum mit der Tatsache widersprochen, dass ambulante Behandlungen ohnehin nur bei einer Zuweisung durch den Hausarzt geschehen. Betreffend der Zusammenlegung der beiden Küchen wurde ein erhöhtes Transportaufkommen, zusätzlicher Verkehr im Umfeld der Spitaler und der Stellenabbau im Spital Wohlhusen beklagt. Besonders thematisiert wurde jedoch die Frage, ob die Vorlage der damalig gleichzeitig stattgefundene «Luzerner Spitalplanung» nicht vorweggreife und zunächst auf die Beschlüsse dieser abgewartet werden sollte. Da sich die Vorlage jedoch grösstenteils um die ohnehin notwendigen Sanierung handelt, sah die Mehrheit des Grossen Rates ein Abwarten zur Luzerner Spitalplanung als nicht notwendig an. AbstimmungsergebnisAls einziges der damaligen fünf Luzerner Ämter sprach sie das Amt Entlebuch mit nur 34 % Befürwortern gegen das Dekret vom Regierungsrat aus. Mit einem kantonalen Durchschnitt von 71 % Ja-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 48 % wurde das Dekret angenommen.
AbstimmungsvorlageDekret Siehe auchWeblinks |
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