Kameralamt SchorndorfDas Kameralamt Schorndorf war eine Einrichtung des Königreichs Württemberg, die im Amtsbezirk Besitz und Einkommen des Staates verwaltete. Es bestand von 1806 bis 1922 in Schorndorf. Das Kameralamt wurde im Rahmen der Neuordnung der Staatsfinanzverwaltung im Königreich Württemberg geschaffen. GeschichteLaut Verordnung vom 6. Juni 1819 musste das Kameralamt übernehmen:
Nach der gleichen Verordnung musste das Kameralamt Schorndorf abgeben:
Obersteinenberg, Lettenstich, beide Gemeinde Welzheim im Kreis Waiblingen und Eselshalden, Krähenhof, Langenberg, alle Gemeinde Pfahlbronn im Kreis Schwäbisch Gmünd. Gemäß der Verordnung vom 26. September 1836 wurden dem Kameralamt weiter zugeteilt:
Abgegeben werden mussten an das Kameralamt Lorch die Orte Rudersberg mit 18 Parzellen und Unterschlechtbach mit fünf Beiorten. Vom Forstamt Schorndorf das Revier Schlechtbach. An das Kameralamt Waiblingen wurden abgegeben die Orte und Parzellen Ödernhardt mit Plapphof, Spechtshof Gemeinde Reichenbach, Drechselhof und Kieselhof Gemeinde Rettersburg, alle im Kreis Waiblingen. Nach der Verordnung vom 6. März 1843 musste an das Kameralamt Eßlingen der Ort Aichschiess abgegeben werden. Laut Verordnung vom 2. April 1904 wurden abgegeben an das Kameralamt Eßlingen die Erhebung der Einnahmen und Leistung der Ausgaben für das Forstamt Plochingen. Quellen
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