Kabinett Schwerin von Krosigk
Das Kabinett Schwerin von Krosigk (auch: Dönitz-Kabinett[1] oder Flensburger Kabinett) bildete nach den Suiziden von Adolf Hitler und Joseph Goebbels sowie dem Fall Berlins eine international nicht anerkannte geschäftsführende Reichsregierung. Karl Dönitz hatte, wie im politischen Testament Adolf Hitlers auf Grundlage des Gesetzes über den Nachfolger des Führers und Reichskanzlers von 1934 festgelegt, am 1. Mai 1945 das Amt des Reichspräsidenten übernommen, womit die Tätigkeit der Regierung Dönitz begann. Am darauffolgenden Tag beauftragte Dönitz den dienstältesten bisherigen Finanzminister Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk als Leitenden Reichsminister mit der Regierungsbildung. Der Posten des Reichskanzlers war nicht vorgesehen.[2] Um den Übergangscharakter der Regierung zu betonen, entschloss sich Dönitz, in Absprache mit Krosigk eine geschäftsführende Reichsregierung zu bilden.[3] Die Reichsregierung hatte ab 3. Mai 1945 ihren Sitz im Sonderbereich Mürwik. Am Abend des 5. Mai wurden die neuen Kabinettsposten vergeben.[4] In einem undatierten Schreiben aus dem Mai 1945 unterrichtete der leitende Minister Schwerin von Krosigk General Dwight D. Eisenhower und das sowjetische Oberkommando sodann über die Regierungsbildung. Krosigk erklärte, dass es das Regierungsziel sei, „den Krieg zu liquidieren“. Zudem zählte er die Reichsminister auf, die mit der Neubildung ausgeschieden waren.[5] Das Kabinett war über die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht hinaus im Sonderbereich Mürwik bis zur Verhaftung der Kabinettsmitglieder am 23. Mai 1945 im Amt, hatte faktisch jedoch kaum Bedeutung. Am 5. Juni 1945 übernahmen die Hauptsiegermächte durch den Alliierten Kontrollrat auch formell die oberste Regierungsgewalt in Deutschland (Berliner Erklärung), wodurch spätestens zu diesem Zeitpunkt die Amtszeit von Schwerin von Krosigk endete. Zusammensetzung
Siehe auchEinzelnachweise
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