Kabinett Orbán IIDas Kabinett Orbán II war die vom 29. Mai 2010 bis zum 6. Juni 2014 amtierende Regierung Ungarns unter Viktor Orbán. Sie ging aus den ungarischen Parlamentswahlen vom 11. April 2010 hervor, bei der die konservative Partei Fidesz zusammen mit ihrem deutlich kleineren Bündnispartner, der christdemokratischen KDNP, eine Zweidrittelmehrheit erzielte. Die Mitglieder des Kabinetts Orbán II übernehmen auch während der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2011 den Vorsitz in den verschiedenen Formationen des Rats der Europäischen Union. Ihr folgte das Kabinett Orbán III nach. Minister
KontroversenDie Innenpolitik Orbáns steht spätestens seit der Übernahme der Europäischen Ratspräsidentschaft im Januar 2011 unter kritischer Beobachtung durch das Ausland. Das Ende 2010 verabschiedete Mediengesetz, das der neu eingerichteten Medienbehörde Nemzeti Média- és Hírközlési Hatóság umfassende Kompetenzen zur Kontrolle der in Ungarn verfügbaren Medien erteilte, bildete dabei nur den vorläufigen Höhepunkt einer Entwicklung, die in Bezug auf Grundwerte der Demokratie in Ungarn höchst kontrovers diskutiert wurden. Die Reaktionen aus Brüssel waren entsprechend kritisch. Am 21. Januar 2011 forderte die Europäische Kommission die ungarische Regierung zu verschiedenen Änderungen auf.[1] Anfang Februar legte diese daraufhin eine neue Fassung des Mediengesetzes vor,[2] die von der Kommission als europarechtskonform akzeptiert wurde.[3] Auch die im April 2011 erlassene neue ungarische Verfassung stieß in mehreren EU-Staaten auf Kritik. Unter anderem stellte das deutsche Außenministerium in Frage, ob sie mit den EU-Grundrechten vereinbar sei. Das ungarische Verfassungsgericht stufte daraufhin eine Vielzahl der kontrovers diskutierten Gesetze, die mittels Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament verabschiedet wurden, als verfassungswidrig ein, so z. B. das Mediengesetz oder die Wahlrechtsreform. Mit der jüngsten Verfassungsänderung vom März 2013 beschnitt die Regierung die Prüfungskompetenz des Verfassungsgerichtes.[4] Dem Obersten Gericht ist es nun nur noch erlaubt, Gesetze formal zu prüfen, nicht aber inhaltlich. Außerdem dürfe es sich bei seiner Rechtsprechung nicht auf Urteile beziehen, die vor Verabschiedung der neuen Verfassung von 2012 gesprochen wurden. Diese Regelung wird es dem höchsten ungarischen Gericht nach Ansicht von Experten erschweren, menschenrechtswidrige Gesetze zu kippen. Es verliert dadurch seine Rolle als Kontrollinstanz, als „Hüter der Verfassung“. Die Änderungen zogen internationale Aufmerksamkeit auf sich. Die De-facto-Entmachtung der Judikative widerspricht dem Prinzip der Gewaltenteilung, einem Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit. Die EU prüft daher nun, ob Ungarn mit diesen Verfassungsänderungen gegen geltendes EU-Recht verstößt.[5] Siehe auchEinzelnachweise
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