Wien/Österreich: Die neue Asylgesetzgebung tritt in Kraft. Sie behält die 1968 in nationales Recht übertragene Definition für „Flüchtlinge“ aus dem internationalen Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge bei. Ausdrücklich bestimmt der neue Gesetzestext, dass ein Migrant, der in einem der von ihm durchquerten Staaten „vor Verfolgung sicher“ war, nicht als Flüchtling betrachtet wird. Damit stellt das Gesetz eine Verschärfung der seit 1968 geltenden „Aufenthaltsberechtigung von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ dar.[2][3]
New York/Vereinigte Staaten: Die Schweiz hinterlegt bei den Vereinten Nationen ihre Beitrittsurkunde zum UNO-Pakt II. Er garantiert u. a. in allgemeiner Form das Recht auf Leben, das Verbot der Sklaverei und das Recht auf persönliche Freiheit. Die Interpretation dieser Rechte unterliegt der Souveränität der einzelnen Staaten.[18]
Dienstag, 23. Juni 1992
Pretoria/Südafrika: Das Nationale Exekutivkomitee des African National Congress' (ANC) erklärt die Verhandlungen mit der regierenden Nationalpartei (NP) über die Gestaltung einer demokratischen Gesellschaft für beendet und wirft der Regierung vor, Südafrika an den Rand einer Katastrophe zu bringen. Der ANC fordert vor weiteren Gesprächen mit der NP, dass eine internationale Organisation die Vorgeschichte des Boipatong-Massaker aufgeklärt.[19]