Julius Freiherr von der HeydteJulius Freiherr von der Heydte (* 13. April 1865 in Hersbruck; † 7. August 1923 in München) war ein deutscher Jurist und Münchner Polizeipräsident.[1] WerdegangJulius Freiherr von der Heydte studierte Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität und absolvierte 1886 das erste Staatsexamen. Seine Vorbereitungspraxis erfolgte im Amtsgericht, im Landgericht, in der Polizeidirektion, im Bezirksamt und in einer Anwaltspraxis in München. 1889 bestand er die Assessorprüfung (Staatskonkurs), das Zweite Staatsexamen. Von 1890 bis 1892 war er als Praktikant dem Bezirksamt München und der Regierung von Oberbayern und danach dem Bezirksamt von Günzburg als Assessor zugeteilt. Im selben Jahr erhielt er eine Anstellung im Staatsministerium des Innern und wurde 1895 zum Regierungsassessor ernannt. 1897 bis 1899 war er Bezirksamtmann des Landkreis Berchtesgaden, bevor er im Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten beschäftigt wurde. 1900 wurde er zum Regierungsrat, 1903 zum Oberregierungsrat und 1906 zum Polizeidirektor der Polizeidirektion München ernannt, die er bis 1913 leitete. Ab 1907 führte er den Titel Polizeipräsident. 1913 wurde er zum Senatspräsident am Verwaltungsgerichtshof berufen, ein Jahr später krankheitshalber in den einstweiligen Ruhestand versetzt. 1920 wurde er zum Generalstaatsanwalt am Verwaltungsgerichtshof ernannt. Seine Tätigkeit war geprägt von umfassender Fürsorge.[2] Als Frank Wedekind 1908 um eine Genehmigung (Placet) für seine Travestie auf Albert Langen, Oaha bat, erklärt ihm von der Heydte in Gegenwart von Ignaz Georg Stollberg (* 1853; † 1926; Mitte November 1897 bis 1901 Leiter des Schauspielhaus München in den Centralsälen, anschließend im Gebäude der Münchner Kammerspiele):
– Julius von der Heydte, 1908 Wedekind fragte daraufhin in einem offenen Brief:
Münchner Theaterzensurbeirat
– Schreiben vom 7. März 1908, gez. v.d.Heydte in Zensurbeirat I" (4342). Nach Michael Meyer: Theaterzensur in München, 1900–1918. 1982. S. 85 Empfänger des Schreibens vom 7. März 1908 waren:
In einem Schreiben vom 8. März 1908 wurden die Mitglieder der Ersatzkommissionen um ihre Mithilfe gebeten:[4]
Mit Ausnahme des Historikers Karl Theodor von Heigel (* 1842 in München, † 1915 in eben da), der aus beruflichen Gründen absagte, waren alle Berufenen zur Übernahme des Amtes gerne bereit.[5][6] Mit Ausnahme von vier Amtsniederlegungen und fünf Todesfällen, wobei nur drei neue Mitglieder berufen wurden, blieb der Zensurbeirat von 1908 bis 21. November 1918 unverändert bestehen. Für die 1915 bzw. 1917 verstorbenen Savits und Voll wurden keine neuen Mitglieder benannt. Für den im Herbst 1915 verstorbenen Josef Ruederer wurde kein neues Mitglied ernannt. Das Verbot von Schloß Wetterstein am 30. Oktober 1911 und Oaha am 16. November 1911 sowie die Ablehnung des Kammersängers durch die Intendanz des Hoftheaters haben Wedekind, der sich durch in seinem dramatischen Schaffen zunehmend durch die Zensur eingeschränkt sah zu drei Fragen an die Öffentlichkeit veranlasst, in denen er um Aufklärung bat: Wer, Was und Warum gegen ihn hatte. Am 1. Dezember 1911 sandte Max Halbe an den Polizeipräsidenten von der Heydte: Der kgl. Polizeidir. beehre ich mir, mitzuteilen, dass ich mich von heute nicht mehr als Mitglied des Zensurbeirates zu betrachten bitte, da mir eine weitere Mitwirkung an dieser Institution in Anbetracht der verschärften prinzipiellen Gegensätze nicht mehr ersprießlich erscheint. Ganz ergebenst Dr. Max Halbe. Der Brief wurde in fast allen größeren Zeitungen Münchens und des Deutschen Reichs veröffentlicht. In den Kommentaren zu dieser Austrittserklärung kam meist die Hoffnung zum Ausdruck, dass andere Mitglieder dem Beispiel M. Halbes folgen mögen. Trotzdem löste ihn Thomas Mann in dieser Funktion ab. Mann verließ den Zensurbeirat, als Wedekinds Lulu verboten wurde. Am 7. Dezember 1912 schildert Th. Mann in einem Brief an Wedekind seine Aufgabe im Zensurbeirat so: Man müsse die Aufseher der öffentlichen Ordnung vor Eingriffen in Werke von Dichtungsrang warnen. Am 29. Mai 1913 schreibt er an Wedekind über seinen Austritt aus dem Zensurbeirat: Da nun meine Demission als Polizeiorgan mir Ihre Sympathie zurückgewinnen konnte, so will ich vergnügt sein, sie gegeben zu haben, Das Verbot ihres größten Werkes war jedenfalls eine passende Gelegenheit dazu. Und von dem Odium dieses besonderen Amtes abgesehen, ganz ohne Amt ist mir schließlich am wohlsten. Josef Hofmiller trat am 4. Januar 1911 für Hans Cornelius ein, der im Sommer 1910 dem Ruf an die Universität Frankfurt gefolgt war. Alfred von Mensi-Klarbach (* 16. Dezember 1854 zu Innsbruck, † 1933)[7] gehörte ebenfalls zu den später Berufenen. Für die 1915 bzw. 1917 verstorbenen Savits und Voll wurden keine Ersatzräte benannt.[8] Einzelnachweise
|
Portal di Ensiklopedia Dunia